Windenergieanlagen im Spannungsfeld von Landesbauordnung und europäischer Maschinenrichtlinie

Windenergieanlagen im Spannungsfeld von Landesbauordnung und europäischer Maschinenrichtlinie

Mit der letzten Novelle der Landesbauordnung hat der nordrhein-westfälische Gesetzgeber in § 1 Absatz 1 BauO NRW 2018 einen neuen Satz 3 angefügt. Dieser sieht vor, dass für Windenergieanlagen die Landesbauordnung nur noch gilt, soweit die an sie gestellten Anforderungen nicht bereits durch CE-Kennzeichen und EG-Konformitätserklärung gemäß der Maschinenrichtlinie abgedeckt sind. Was dies für die Sicherheit von Windenergieanlagen hierzulande bedeutet, darüber haben wir mit den Experten Prof. Dr.-Ing. Josef Hegger, Dr.-Ing. Wolfgang Roeser und Dr.-Ing. Claus Goralski gesprochen.

„Wir geben ein vitales Sicherheitselement auf“


IK-Bau NRW:  Zu Beginn zunächst der Blick zurück zum Bauordnungsrecht für Windenergieanlagen vor der letzten Novelle der BauO NRW. Wie sah das Nebeneinander von EU-Recht (EU-Maschinenrichtlinie/-verordnung) und Landesrecht in NRW in der Theorie und in der Praxis aus?

Claus Goralski: Zunächst ist es wichtig zu wissen: Die Novelle der Musterbauordnung eröffnet einen zweiten Weg, aber das alte System wurde nicht abgeschafft. Vielmehr ist zusätzlich das Inverkehrbringen von Windenergieanlagen über die Maschinenrichtlinie mit CE-Kennzeichnung ermöglicht worden. Aktuell ist es entsprechend so, dass der Hersteller die Wahl hat, zwischen einer baulichen Anlage oder dem Inverkehrbringen nach der Maschinenrichtlinie. Anders war es im alten Bauordnungsrecht: Hier wurde die Tragstruktur ausschließlich als bauliche Anlage eingestuft. Der Turm besteht in der Regel aus einem Stahlschaft oben und einem Spannbetonturm unten. Dazu gehören das Fundament und der Baugrund. Er muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, was Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Ermüdungsfestigkeit betrifft. Dieser Nachweis erfolgt durch entsprechende Tragwerksplaner und wird durch Prüfinstanzen, entweder in Einzelprüfung durch Prüfingenieure oder als Typenprüfung, also standortübergreifend durch entsprechende Prüfämter, nach dem 4-Augen-Prinzip überprüft und freigegeben.

Wolfgang Roeser: Zu ergänzen wäre, dass wir in Deutschland die DIBt -Richtlinie für Windenergieanlagen haben. Diese wurde erarbeitet vom Deutschen Institut für Bautechnik mit der Hilfe von 30 Fachleuten, Institutionen, Herstellern, Prüfämtern, Prüfingenieuren und planenden Ingenieurbüros. Dieses Gremium hat den Stand der Technik festgelegt und aus dieser Richtlinie ergeben sich eigentlich alle Nachweise, die man zum Bau einer Windenergieanlage technisch benötigt.

Josef Hegger: Wir sind jetzt schon mittendrin im Thema. Die Eingangsfrage war ja, wie war das jetzt vor der Änderung der Bauordnung. Dazu gehört auch die Frage, was ist eigentlich die Aufgabe der Musterbauordnung und der Landesbauordnung? Darauf gibt es eine einfache Antwort: Ein Hauptziel ist, Leib und Leben der Nutzer im Gebäude und der Menschen, die sich um Gebäude und Tragwerke aufhalten, zu schützen. Dazu gehört als wesentlicher Punkt die Standsicherheit von Bauwerken und dies war im deutschen Baurecht schon immer so geregelt. Im Zuge der europäischen Einigung hat man sich sukzessive auf europäische Normen, die sogenannten Eurocodes, geeinigt. Diese sind ca. seit 2012 als Eurocode für Stahlbau und Betonbau in Europa und auch in Deutschland eingeführt. Dieses Regelwerk deckt alle Tragwerke aus den Bauarten, Stahlbeton, Spannbeton und Stahlbau ab. Ergänzend gab es spezielle Regelungen in Deutschland für die Windenergie, die eben bereits erwähnte DIBt Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik. Hier sind einige wenige Sonderregelungen, die für die Windenergie notwendig waren, ergänzt worden. Im Wesentlichen bezieht man sich dort aber auf das Normenwerk der Eurocodes. So lautete im Prinzip bis vor kurzem der Status quo. Die Neuregelung der Bauordnung hat jetzt eine Nebenschiene aufgemacht, die dieses gesamte Regelwerk aushebelt. Wenn ich die Maschinenrichtlinie verwende, kann ich eine Abkürzung nehmen und muss die Regelwerke, die wir sonst an Tragwerke von Bauwerken stellen, nicht mehr vollständig erfüllen.

IK-Bau NRW: Wie sehen die konkreten praktischen Auswirkungen dessen aus, was Sie gerade beschrieben haben?

Josef Hegger: Es wird weitreichende Folgen für das Haftungsrecht geben. Stürzt ein Bauwerk ein und Menschen kommen zu Schaden, wird geprüft, ob alle bauaufsichtlich eingeführten technischen Regelwerke entsprechend der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen erfüllt wurden. Ist dies der Fall, dann übernimmt im Prinzip der Staat die Verantwortung für die Richtigkeit der technischen Regelwerke. Hat jedoch beispielsweise der Hersteller von Materialien Fehler gemacht oder lassen sich Abweichungen vom technischen Regelwerk nachweisen, haftet der Verursacher. Übertragen auf Windenergieanlagen würde im Schadensfall künftig die Haftung allein beim Hersteller bzw. beim Betreiber liegen. Dann ist dieser verantwortlich und nicht mehr die Bauaufsicht. Dementsprechend ist künftig ein größeres Risiko durch die Haftpflichtversicherung abzudecken, da nicht mehr nach anerkannten Regeln der Technik gebaut wird. Meine Vermutung ist, dass die Versicherer künftig die Regeln festlegen könnten, nach denen eine Windenergieanlage gebaut und überhaupt versichert werden kann. Das entspräche im Übrigen dem System, wie es in Frankreich gehandhabt wird.

Wolfgang Roeser: Wir haben mit dem Turm und dem Fundament Bauteile, die ganz klar dem Bauingenieurwesen zuzuordnen sind. Der Massivbau, der Stahlbetonbau, der Spannbetonbau und der Baugrund werden im Bauingenieurwesen gelehrt und nicht im Maschinenbau. Wenn man jetzt den Turm zur Maschine erklärt, werden die baustofflichen Aspekte schnell übersehen, im schlimmsten Fall aus Kostengründen nicht so behandelt, wie es erforderlich wäre.

IK-Bau NRW: Sie sehen also grundsätzliche Sicherheitsprobleme durch die neue Regelung?

Wolfgang Roeser: Wir geben ein vitales Sicherheitselement auf, nämlich die Prüfung nach dem 4-Augen-Prinzip und ersetzen dies durch die Erklärungen des Herstellers. Bei der Havarie der Windkraftanlage in Haltern im September 2021 war es so, dass die Planung und Ausführung des Turms nicht von einem Prüfingenieur geprüft worden sind. Daran sieht man, was passieren kann, wenn das 4-Augen-Prinzip ausgeschaltet ist.

Josef Hegger: Was vielleicht noch wichtiger ist: Durch die Landesbauordnung wird genau vorgegeben, welche technischen Regelwerke zu erfüllen sind. Da steht dann zum Beispiel drin, dass ein Betonturm nach Eurocode 2 und ein Stahlturm nach Eurocode 3 zu bemessen ist. In diesen Normen ist auch ein Sicherheitskonzept mit einer Versagenswahrscheinlichkeit definiert, das auf die öffentlichen Schutzziele abgestimmt ist. Das heißt, man versucht, für alle Bauweisen ein gleich hohes Sicherheitsniveau zu erzielen. Werden diese bauordnungsrechtlichen Regeln jetzt ausgeschaltet, dann kann der Hersteller sich sein Sicherheitsniveau selbst definieren. Dann gibt es auch kein 4-Augen-Prinzip mehr, keinen unabhängigen Prüfer, der das Niveau der Sicherheitsanforderungen prüft. Der wirtschaftliche Aspekt wird dann zur Hauptsteuerungsgröße. Es ist eine Entwicklung denkbar, bei der der technische Standard auf ein Minimum heruntergeschraubt wird, so dass die Anlage gerade hält. Dies passt nicht zu den Zielen einer sicheren Energiewende in Deutschland. Schließlich wird im EEG 2023 festgelegt, dass ‘Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und dienen der öffentlichen Sicherheit‘.

IK-Bau NRW: Sie hatten eben beim Fall Haltern von der fehlenden Prüfung durch einen Prüfingenieur gesprochen. Wie konnte das passieren, auch vor dem Hintergrund, dass damals ja noch die alten bauordnungsrechtlichen Regelungen galten?

Wolfgang Roeser: Es handelte sich in Haltern um einen zertifizierten Turm mit der Typenprüfung eines Prüfinstituts. Aber die Ausführungsplanung wich am Ende von der geprüften Statik ab. Das ist dann nicht mehr aufgefallen. Bei der Prüfung durch einen Prüfingenieur hingegen wird auch die Ausführungsplanung geprüft und es werden stichprobenhafte Kontrollen der Bauausführung vorgenommen. Das hat im Fall Haltern nicht gegriffen. Es ging schließlich um das Versagen eines Betonbauteils, das falsch ausgeführt wurde und das zum Totaleinsturz des Turmes geführt hat. Das Ganze ist in einem Wald passiert, wo, Gott sei Dank, zum Zeitpunkt der Havarie niemand war. Baugleiche Anlagen standen aber direkt neben der Autobahn. Hätte es eine von diesen Anlagen erwischt und wäre diese auf die Autobahn gestürzt, kann man sich vorstellen, was passiert wäre.

Claus Goralski: Als weiterer Gesichtspunkt ist noch zu ergänzen, dass das Hinzufügen der Maschinenrichtlinie als Möglichkeit des Inverkehrbringens mit CE-Kennzeichen ja insbesondere die internationalen Hersteller anspricht. Dabei muss man auch berücksichtigen, dass die Marktsituation international vielerorts eine ganz andere ist als in Zentraleuropa. International haben wir häufig die Möglichkeit, in die Fläche zu gehen und in mehr oder weniger unbewohnten Gebieten zu bauen, dort bilden dann häufig mehrere Hundert Anlagen entsprechende Windparks. In Deutschland und in den umgebenden europäischen Ländern bestehen die Windparks hingegen meist aus Einzelanlagen oder kleineren Gruppierungen, die in dicht besiedelten Gebieten errichtet werden oder zumindest in Gebieten, in denen eine Schadensfolge deutlich kritischer zu bewerten wäre. Darüber hinaus sind die Anlagen hier in Deutschland größer und höher, weil wir eben Einzelstandorte genehmigen und an diesen Einzelstandorten versucht der Projektierer die maximale Anlagengröße zu installieren. Das heißt, er geht in die Höhe, er geht im Rotor in die großen Durchmesser, aktuell bis 180 Meter, zukünftig über 200 Meter Rotordurchmesser. Mit der Größe der Anlage steigen die Anforderungen an die Tragstruktur überproportional.

IK-Bau NRW:Verstehe ich das richtig: Die Herausforderung durch die Höhe der Türme und den Durchmesser der Rotorblätter wird größer, aber das Schutzniveau wird gleichzeitig geringer?

Claus Goralski: Wenn man so will, ja. Diese internationalen Hersteller werden jetzt in erster Linie diejenigen sein, die diesen parallelen Weg, parallel zum bauordnungsrechtlichen Weg, wählen. Die hier ansässigen Hersteller, die in Deutschland nach wie vor marktführend sind, haben derzeit noch gültige Typenprüfungen und wenden die gültigen Genehmigungsverfahren an. Das heißt, der aktuelle Weg wird wahrscheinlich noch eine Zeit lang erhalten bleiben. Aber der Druck auf den Markt wird durch den parallelen Weg zunehmen und dann wird ein Wechsel in das System mit den reduzierten Anforderungen, mit dem niedrigeren Sicherheitsniveau, zu erwarten sein.

IK-Bau NRW: Könnte dies die Akzeptanz von Windenergieprojekten in der Bevölkerung beeinflussen?

Josef Hegger: Die wird schlechter werden. Im Augenblick weiß jeder, wir müssen erneuerbare Energien ausbauen und das führt dazu, dass bei jedem Standort immer wieder diskutiert wird, bauen wir oder bauen wir nicht. Sollten Anlagen einstürzen oder sollten dabei Personenschäden auftreten, wird das eine andere Qualität an Diskussionen auslösen. Wir sind der festen Überzeugung, wenn ein richtig großer Schadensfall eintritt, würde man sofort wieder das Niveau zurückschalten und sagen, wir gehen zurück auf das alte System. Ich bin mir sicher, dass der Politik das Risiko, das jetzt entsteht, nicht bewusst ist. Auf den Punkt gebracht bedeutet das, in der Maschinenrichtlinie werden keine technischen Anforderungen an die Standsicherheit definiert. In dem alten System ist das im Detail in jedem Schritt von der Planung bis zur Ausführung geregelt. Und in dem neuen System gibt es zurzeit noch keine technischen Anforderungen. Da gibt es letztlich nur marktwirtschaftliche Anforderungen. Ich muss eine Maschine zu einem günstigen Preis liefern, dann erhalte ich den Auftrag und wenn diese Mechanismen wirken, wird automatisch das technische Niveau gesenkt und das Risiko eines Einsturzes wird größer. Und wenn die ersten Anlagen eingestürzt sind, dann wird sich das Rad wieder zurückdrehen und dann wird die Frage aufkommen, wie konnte man diesen Fehler überhaupt machen?

Claus Goralski: Man muss wissen, wir sprechen nicht über fiktive Szenarien. Schauen wir uns den maschinentechnischen Bereich der Windenergieanlagen an, der heute schon genau mit diesem Verfahren designt, ausgelegt, nachgewiesen und in Verkehr gebracht wird. Schon heute treten Großkomponentenschäden auf, beispielsweise ein abgefallenes Rotorblatt, das in der Nähe einer IC-Strecke landet, ist sozusagen an der Tagesordnung. Das sind keine Einzelfälle, die einmal im Jahr auftreten. Überträgt man das auf das Tragwerk, wäre das schon ein Katastrophenfall, wenn wir jedes Jahr einen solchen Schadensfall hätten. Großlagerschäden, abstürzende Rotorblätter, Risse in Maschinenträgern, gehören heute zum Tagesgeschäft der Betriebsführung von Windparks mit Großanlagen nach der Maschinenrichtlinie.

IK-Bau NRW:Wenn Sie sagen, Schadensfälle in dem von Ihnen beschriebenen Ausmaß gibt es wöchentlich, wie erklären Sie sich, dass der Aufschrei der Öffentlichkeit bislang ausbleibt?

Claus Goralski: Vielleicht ist ein Grund, dass grundsätzlich der Anspruch und das Ziel, mit erneuerbaren Energien unsere Energieversorgung sicherzustellen, ein sehr positiver Weg ist. Es ist für alle Beteiligten und insbesondere für technisch interessierte Menschen erkennbar, dass es eine enorme Entwicklung gibt, die dort vollzogen wird. Nicht nur im Bereich Windenergie, auch im Bereich Freiflächen-PV-Anlagen, was die Größe der Anlagen angeht, was die Effizienz der Anlagen angeht. Das sind beeindruckende technische Entwicklungen, die in der Öffentlichkeit sicher erst mal grundsätzlich ein positives Ansehen mit sich bringen und auch für sich in Anspruch nehmen können. Diesen Bonus dürfen wir nicht verspielen. Die Gegner dieser Technologien machen sich Schadensfälle zunutze und nehmen diese als Argument und deshalb ist es auch auf dieser Ebene sehr wichtig, dass wir ein nachweislich sicheres System, das durch unabhängige Experten als sicher eingestuft und bewertet wurde, präsentieren und umsetzen können.

Wolfgang Roeser: Das Medieninteresse wäre, glaube ich, ein ganz anderes, wenn tatsächlich Menschen zu Schaden kämen. Bisher haben wir das Glück gehabt, dass es immer nur monetäre Schäden waren und dann ein Rotorblatt irgendwo im Feld gelandet ist. Man muss aber bedenken, dass diese teilweise mehrere 100 Meter weit fliegen, wenn sie sich lösen und wenn man sieht, wie nah die Anlagen mittlerweile an der Autobahn stehen, sollte man möglichst genau auf die Technik schauen, damit sowas nicht passiert.

IK-Bau NRW: Das MHKBD hat eine gesonderte Verfahrensvorschrift mit Erläuterungen zu Windenergieanlagen in Aussicht gestellt. Wie lauten Ihre Erwartungen an eine solche Verfahrensvorschrift? Und wie lautet grundsätzlich Ihre Vorstellung, wie es in Zukunft weitergeht?

Wolfgang Roeser: Ja, wir haben auch davon gehört, dass dieses Papier erstellt werden soll, und haben über die Ingenieurkammer unsere technische Unterstützung angeboten. Gleichzeitig schreiben wir gerade ein Gutachten für die Bundesvereinigung der Prüfingenieure, in dem unsere Sichtweise noch einmal ganz genau dargelegt wird und empfehlen, dies auch an die Bauministerkonferenz weiterzugeben.

Josef Hegger: Wenn man den Wechsel zu dem neuen System vollziehen will, dann müsste man auf jeden Fall in der Maschinenrichtlinie technische Anforderungen definieren. Das könnte man leicht machen, indem man die entsprechenden Querverweise zu den gültigen europäischen Normen einführt und zu den Regeln aus der DIBt-Richtlinie. Dann könnte man die Maschinenrichtlinie mit diesen ergänzenden Informationen auf das Sicherheitsniveau bringen, das wir im Augenblick haben. Es geht uns nicht um eine grundlegende Ablehnung der Maschinenrichtlinie, das kann ja, wenn die Politik das für den besseren Weg hält, auch ein Weg sein, nur der muss von den technischen Standards so aufgerüstet werden, dass wir vergleichbare Sicherheitsniveaus erreichen.

Claus Goralski: Ich erwarte von dieser Ergänzung, von diesem ergänzenden Dokument, dass man auf der einen Seite, wie Herr Hegger gesagt hat, das Sicherheitsniveau entsprechend den bautechnischen Regeln nachschärft und auf der anderen Seite, dass man auf bestehende Verfahrensstrukturen zurückgreift. Wir vollziehen die Energiewende jetzt und nicht erst in zehn Jahren. Um zukünftig auch die Anforderungen an die Sicherheit zu erfüllen, sind neue Regeln und Verfahren herzuleiten, die zurzeit noch fehlen. Zur Etablierung dieser Verfahren fehlen entsprechende Kapazitäten und Ressourcen. Und wenn man ein ähnliches Sicherheitsniveau erreichen möchte, dann könnte man auch die vorhandenen technischen Regelwerke und Verfahren in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie verwenden, um die Genehmigungsverfahren und auch die Installationen von neuen Anlagen entsprechend dem Bedarf zu beschleunigen. Wir haben uns auch im Ingenieurbüro mit dem Design und der Zertifizierung nach Maschinenrichtlinie beschäftigt. Es gibt aktuell nach der Maschinenrichtlinie keine Verfahren, nach denen bautechnische Anlagen wie das Tragwerk einer Windenergieanlage ausgelegt werden können. Diese Regelungslücke bedeutet letztendlich eine Verzögerung im Ausbau der erneuerbaren Energien. Bei dieser Verzögerung reden wir nicht über Monate, sondern wir reden über Jahre.

Das Interview führte Dr. Bastian Peiffer, Pressesprecher der IK-Bau NRW.