Hier bieten wir Ihnen Informationen zu Wettbewerben nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe. Sowie eine Übersicht über aktuelle Wettbewerbe, die für Sie als Ingenieurinnen und Ingenieure des Bauwesens von Interesse sein können – nutzen Sie die Möglichkeiten als Informationsquelle, Anregung oder zur Beteiligung.
Die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) beschreibt den Ablauf eines Planungswettbewerbs und legt dessen „Spielregeln“ fest.
Diese Vorgaben für Planungswettbewerbe wurden unter Berücksichtigung der Interessen aller, an einem Wettbewerb Beteiligten festgelegt. Sie gewährleisten eine faire und rechtssichere Gestaltung von Planungswettbewerben.
Wir empfehlen jedem Auslober eines Planungswettbewerbs die Anwendung der RPW 2013. Der Bund und auch das Land Nordrhein-Westfalen schreiben für die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich durchzuführenden Planungswettbewerbe deren Anwendung sogar verbindlich vor.
„Heutige Planungsaufgaben sind oft sehr komplex und erfordern eine interdisziplinäre Herangehensweise. Die Bearbeitung eines Planungswettbewerbs im Team von Experten unterschiedlicher Fachrichtungen bündelt deren Kreativität und garantiert so eine ganzheitliche Problemlösung.“
„Mit
der Auslobung und Zahlung von Preisen und Anerkennungen verursacht ein
Wettbewerb zwar eigene Kosten, doch werden diese meiner Erfahrung nach durch
die Effizienz des Prozesses aufgefangen.“
„Planungswettbewerbe befördern nachhaltiges und
klimaschonendes Bauen. Im Wettstreit der Ideen entstehen Projekte, die
effizient und ressourcenschonend sind.“
„Durch die Einbindung verschiedener
Fachplanerinnen und Fachplaner weiten interdisziplinäre Planungswettbewerbe die
Perspektive und ermöglichen ganzheitliche Lösungsansätze für die gestellten
Aufgaben.“
„Planungswettbewerbe
stehen für Kreativität und Ideenvielfalt. Sie führen zu Ergebnissen von hoher
Qualität, die oft überraschen und die Erwartungen übertreffen.“
„Gut
vorbereitet kosten Planungswettbewerbe nicht mehr Zeit als ein herkömmliches
Vergabeverfahren, aber die Ergebnisse sind unter dem Strich besser. Zudem ist
ein Großteil der Vorplanung zum Ende des Wettbewerbs bereits abgeschlossen.“
„Ein
Wettbewerb nach der RPW bedeutet transparente und objektivierbare
Entscheidungen. Das sorgt für eine große allgemeine Akzeptanz der Ergebnisse in
der Öffentlichkeit und im politischen Kontext.“
„Durch die gezielte Gestaltung des
Wettbewerbsverfahrens kann der Auslober sicherstellen, dass die eingereichten
Vorschläge genau seinen spezifischen Anforderungen und Wünschen entsprechen.“
Egal, ob eine neue Straßenbrücke benötigt wird oder ein historisches Gebäude zu sanieren ist: Oft stehen Auftraggeber vor der Frage, wie solche Projekte bewerkstelligt werden können und welche die beste Lösung dafür ist. Die Planung von Bauvorhaben wird dabei zunehmend komplexer und anspruchsvoller. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, empfiehlt sich oftmals die Durchführung eines Planungswettbewerbs nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Die RPW 2013 enthält „Spielregeln“ für Planungswettbewerbe, die unter Berücksichtigung der Interessen aller, an einem Wettbewerb Beteiligten festgelegt wurden und eine faire Gestaltung von Planungswettbewerben gewährleisten. Wettbewerbe nach der RPW 2013 bieten zahlreiche Vorteile. Dies gilt für Neubauvorhaben ebenso wie für Vorhaben im Bestand, für Projekte von hohem öffentlichem Interesse ebenso wie für kleinere Bauvorhaben, für öffentliche Auftraggeber ebenso wie für private Auftraggeber.
Mit einem Planungswettbewerb kann der Auftraggeber mehrere unterschiedliche Ideen sammeln, um daraus den für ihn und für das konkrete Bauvorhaben in jeder Hinsicht optimalen Entwurf auszuwählen. Mit einem Planungswettbewerb kann der Auftraggeber die Kompetenz, die Erfahrungen und die Kreativität gleich mehrerer Planer nutzen, um eine Vielzahl qualitativ hochwertiger und für ihn vielleicht auch unerwarteter Planungsansätze zu erhalten. Dabei hat er es durch die Gestaltung des Wettbewerbsverfahrens selbst in der Hand, wie hoch die Zahl der Teilnehmer und wie groß die Bandbreite ihrer Vorschläge sein soll.
Viel zu oft orientiert sich die Entscheidung über die Vergabe eines Planungsauftrages stark an den dafür angebotenen Preisen. Technische, funktionale, ökologische, soziale, wirtschaftliche, gestalterische oder andere qualitative Aspekte treten dann in den Hintergrund. Beim Planungswettbewerb liegt der Fokus hingegen auf der Qualität: Der Auftraggeber definiert die zu lösende Aufgabe und die daran zu stellenden, qualitativen Anforderungen. Das sogenannte Preisgericht - eine Jury ausgewählter Fachleute - vergleicht und bewertet die eingereichten und zugelassenen Arbeiten und orientiert sich dabei an den vom Auftraggeber bestimmten Kriterien.
Im Interesse des Auslobers sollte ein Planungswettbewerb in der Regel dergestalt erfolgen, dass die Wettbewerbsbeiträge durch gleichberechtigte Teams aus Ingenieuren und Architekten oder auch aus Ingenieuren oder Architekten verschiedener Fachrichtungen gemeinschaftlich als Mitverfasser erstellt werden (interdisziplinäre Wettbewerbe). Gehört eine Bewerbergemeinschaft zu den Preisträgern des Wettbewerbs, sollte sie auch in der Zusammensetzung, in der sie beim Wettbewerb angetreten ist, an der späteren Vergabe des Auftrags teilnehmen. Nicht nur, aber insbesondere bei komplexen Planungsaufgaben ist eine solche „ganzheitliche“ Herangehensweise, die die Kenntnisse von Fachleuten mit unterschiedlichen Spezialisierungen bündelt, sehr zu empfehlen. So können alle fachspezifischen Belange bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt vollständig erkannt und optimal aufeinander abgestimmt werden. Werden nicht alle relevanten Fachrichtungen rechtzeitig bei der Planung eingebunden, kann dies später Planungslösungen bis hin zu Umplanungen erforderlich machen, die mit Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen verbunden sind.
Schon allein die Mitwirkung mehrerer Beteiligter bei einem Wettbewerb nach der RPW 2013 - vom Auftraggeber, der den Wettbewerb öffentlich ausschreibt (Auslober) über den Wettbewerbsbetreuer, der ihn bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs unterstützt, die Architekten- und Ingenieurkammern, das Preisgericht bis hin zu den Wettbewerbsteilnehmern - gewährleistet eine hohe Transparenz des Verfahrens. Ein Planungswettbewerb weckt erfahrungsgemäß auch ein besonderes öffentliche Interesse an dem betreffenden Vorhaben. Der Auftraggeber kann schon zu einem frühen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit für sein Bauvorhaben werben und seine Entscheidung darüber, welcher Entwurf letztlich realisiert werden soll, nachvollziehbar vermitteln.
Zu einem Wettbewerb nach der RPW 2013 gehört die Auslobung und Zahlung von Preisen und Anerkennungen (sogenannte Wettbewerbssumme). Dies stellt jedoch keinen Nachteil für den Auftraggeber dar: Denn die Wettbewerbssumme entspricht in der Regel mindestens dem Honorar der Vorplanung für alle in den Wettbewerb einbezogenen Fachrichtungen. Wird einer der Preisträger nach dem Wettbewerb mit der weiteren Bearbeitung der Planungsaufgabe auf der Grundlage seines Wettbewerbsentwurfs beauftragt, werden die von ihm bereits im Wettbewerb erbrachten Leistungen bis zur Höhe des ihm zuerkannten Preises nicht erneut vergütet. Für die Wettbewerbssumme erhält der Auftraggeber bei Durchführung eines Planungswettbewerbs also nicht nur einen, sondern eine Vielzahl von Lösungsansätzen verschiedener Planer. Damit bietet ein Planungswettbewerb übrigens auch die Chance, die bei der Realisierung des Projekts zu erwartenden Kosten bereits im Stadium der Projekt- und Planungsvorbereitung abschätzen und positiv beeinflussen zu können.
Der öffentliche Auftraggeber muss für die Erteilung eines Planungsauftrages ohnehin ein Vergabeverfahren mit dem entsprechenden Aufwand durchführen. Der dabei erfolgreiche Bieter wird regelmäßig erst nach der Zuschlagserteilung mit der intensiven Bearbeitung des Vorhabens und unter anderem mit der Vorplanung dafür beginnen. Der so erstellte Entwurf bedarf dann häufig noch der Abstimmung mit dem Auftraggeber. Bei einem Planungswettbewerb hingegen findet die Erstellung und gegebenenfalls Überarbeitung der Vorplanung bereits während des Wettbewerbs selbst statt. Der Preisträger, der mit der weiteren Planung des Projekts beauftragt wird, ist zu diesem Zeitpunkt bereits mit dessen Einzelheiten und auch mit den Vorstellungen des Auftraggebers regelmäßig bestens vertraut. Und selbst wenn ein Planungswettbewerb im Einzelfall zu einer Verzögerung führen sollte: Diese Zeit ist aus den bereits genannten Gründen gut investiert!
Für einen fairen und transparenten Wettbewerb ist die Gleichbehandlung aller Bewerber unabdingbar. Daher gelten für alle die gleichen Bedingungen und die gleichen Fristen. Allen Bewerbern werden die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt mitgeteilt.
Ebenfalls zentral ist das Prinzip der Anonymität : Zur Gewährleistung der Chancengleichheit und um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsbeiträge ausschließlich anhand ihrer Qualität beurteilt werden, bleiben diese grundsätzlich bis zur Entscheidung des Preisgerichts - bei mehrphasigen Wettbewerben bis zum Abschluss des Verfahrens - anonym.
Darüber hinaus sollen nach der RPW 2013 kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger angemessen beteiligt werden. Damit wird auch der Kreis potentieller Bewerber vergrößert, das kreative Potential junger Ingenieure genutzt und so die Vielfalt der möglichen Lösungsansätze erhöht.
Als Bewerber oder Bieter am Wettbewerb teilnehmen kann jeder, der die jeweiligen, fachlichen und sonstigen Teilnahmeanforderungen erfüllt (sogenannte „Teilnehmer“).
Der sogenannte Auslober des Planungswettbewerbs ist der - öffentliche oder private - Auftraggeber, der einen Wettbewerb ausschreibt.
Bei der Erstellung der Auslobung sowie der Organisation und Durchführung des Verfahrens wird der Auslober in der Regel durch einen sogenannten Wettbewerbsbetreuer unterstützt, der die fachliche Qualifikation der Teilnehmer hat.
Zudem wirkt dabei das Preisgericht als unabhängiger Berater des Auslobers mit. Insbesondere entscheidet es - unabhängig und ausschließlich nach fachlichen Gesichtspunkten - über die Wettbewerbsarbeiten. Aus der RPW 2013 ergibt sich, wie das Preisgericht zusammenzusetzen ist.
Darüber hinaus kann der Auslober auch Sachverständige und anerkannte Fachleute zur Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs hinzuziehen.
Beteiligt sind nicht zuletzt auch die Ingenieur- und Architektenkammern , die während und nach einem Wettbewerb mitwirken und den Wettbewerb registrieren. Die Registrierung eines Wettbewerbs durch die zuständige Kammer dient als Nachweis, dass durch die Verfahrensbedingungen gemäß geltenden bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften ein lauterer Leistungsvergleich sichergestellt ist und in ausgewogener Weise den Belangen von Auslober oder Ausloberin sowie Teilnehmern und Teilnehmerinnen Rechnung getragen wird. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, dürfen sich die Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW bzw. der Architektenkammer NRW aus berufsrechtlichen Gründen nicht an einem Wettbewerb beteiligen!
In den meisten Fällen lobt ein Auftraggeber einen Wettbewerb für ein Projekt aus, das er auch realisieren möchte (sogenannter Realisierungswettbewerb ). Dann schließt sich an den Wettbewerb die Vergabe des entsprechenden Auftrags nach den dafür geltenden Vergabebestimmungen an.
Möglich ist aber auch ein sogenannter Ideenwettbewerb , bei dem der Auftraggeber - zum Beispiel zum Anstoß eines öffentlichen Diskurses - konzeptionelle Lösungen sucht, ohne dass er deren Umsetzung beabsichtigt.
Unabhängig davon, ob ein Realisierungs- oder ein Ideenwettbewerb durchgeführt wird, gibt es verschiedene Verfahrensweisen für einen Planungswettbewerb:
Bei einem offenen Wettbewerb kann grundsätzlich jeder einen Wettbewerbsbeitrag einreichen, der die fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Teilnahme erfüllt.
Anders beim nicht offenen Wettbewerb : Dabei werden zunächst anhand zuvor festgelegter Kriterien mögliche Teilnehmer ausgewählt; nur diese ausgewählten Teilnehmer dürfen Wettbewerbsbeiträge einreichen.
Beim zweiphasigen Verfahren kann in der ersten Phase grundsätzlich jeder, der die Teilnahmeanforderungen erfüllt, einen Lösungsansatz einreichen. Anhand der eingereichten Arbeiten wählt das Preisgericht die Teilnehmer aus. In der zweiten Phase erhalten die so ausgewählten Teilnehmer Gelegenheit zur Überarbeitung und Vertiefung ihrer Lösungsansätze, die dann durch das Preisgericht bewertet werden.
Eine Besonderheit stellt das kooperative Verfahren dar. Typisch dafür ist die schrittweise Annäherung an Aufgabe und Ziele in einem Meinungsaustausch zwischen den Beteiligten. Kooperative Verfahren sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Der konkrete Ablauf eines Wettbewerbs hängt unter anderem davon ab, ob der voraussichtliche Auftragswert zzgl. Wettbewerbsprämien und sonstige Zahlungen an die Bewerber den für Planungsleistungen einschlägigen EU-Schwellenwert übersteigt oder nicht (sogenannter Ober- bzw. Unterschwellenbereich), und welche Verfahrensart der Auftraggeber für den Wettbewerb wählt. Vorbehaltlich dessen kann ein Wettbewerb beispielsweise wie folgt ablaufen.
Vorbereitung
Zunächst definiert der Auslober die Wettbewerbsaufgabe, bestimmt die aus seiner Sicht sinnvolle Verfahrensart, beruft das Preisgericht und legt die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb fest wie die Teilnahmebedingungen, Fristen, Termine, Höhe der Wettbewerbssumme etc. Dabei ist es sinnvoll, diese Rahmenbedingungen, den weiteren Inhalt der Wettbewerbsbekanntmachung und einen ersten Entwurf der Auslobung bereits zu diesem Zeitpunkt mit der zuständigen Kammer abzustimmen.
Wettbewerbsbekanntmachung
Ist dieser Schritt abgeschlossen, macht der Auslober seine Absicht, einen Planungswettbewerb durchzuführen, bekannt. Inhalt und Form der Wettbewerbsbekanntmachung sowie die sich daran anschließenden Maßnahmen richten sich danach, ob der Wettbewerb im Ober- oder im Unterschwellenbereich stattfindet.
Auslobung
Vor oder nach der Wettbewerbsbekanntmachung erstellt der Auslober in Abstimmung mit dem Preisgericht den Entwurf der sogenannten Auslobung. Darin beschreibt er klar und eindeutig die Wettbewerbsaufgabe und -bedingungen, definiert seine Anforderungen und Zielvorstellungen, benennt seine Anregungen, legt gegebenenfalls bindende Vorgaben fest und bezeichnet die zu erbringenden Leistungen sowie die Kriterien zur Beurteilung der Entwurfsvorschläge.
Registrierung
Den Entwurf der Auslobung versendet der Auslober an die zuständige Kammer zur Registrierung des Wettbewerbs. Nach der Registrierung erfolgt der Versand der Auslobung an die Teilnehmer.
Rückfragenkolloquium
Regelmäßig findet nach Versand der Auslobung eine sogenanntes Rückfragenkolloquium statt, bei dem Rückfragen der Teilnehmer geklärt und die Wettbewerbsaufgabe präzisiert werden kann.
Einreichung der Wettbewerbsbeiträge
Die Teilnehmer reichen bis zu einem vom Auslober bestimmten Zeitpunkt ihre Wettbewerbsbeiträge ein. Jeder Teilnehmer darf nur eine Arbeit einreichen.
Vorprüfung
Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden zunächst einer Vorprüfung unterzogen, die zumeist durch den Wettbewerbsbetreuer vorgenommen wird. Dabei wird einerseits überprüft, ob die Wettbewerbsarbeiten die formalen Anforderungen erfüllen, andererseits wird die fachliche Prüfung, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Sachverständigen, vorgenommen.
Preisgerichtssitzung
Bei der Preisgerichtssitzung bewertet das Preisgericht die zugelassenen Wettbewerbsarbeiten in mehreren Wertungsrundgängen nach den vom Auslober in der Wettbewerbsbekanntmachung und der Auslobung genannten Vorgaben. Es wählt die Arbeiten aus, die diesen Anforderungen am besten gerecht werden, und bestimmt eine Rangfolge für die Arbeiten, die für eine Preisverleihung in Betracht zu ziehen sind. Zudem legt das Preisgericht fest, welche Arbeiten Preise und Anerkennungen erhalten sollen.
Information der Teilnehmer
Über das Ergebnis der Preisgerichtssitzung werden die Teilnehmer unverzüglich informiert.
Öffentliche Ausstellung
Zum Abschluss des Wettbewerbsverfahrens werden die Wettbewerbsarbeiten unter Nennung des jeweiligen Verfassers und unter Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse für einen angemessenen Zeitraum öffentlich ausgestellt. Damit wird der interessierten Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich umfassend über die Resultate des Wettbewerbs informieren zu können.
Bekanntmachung
Bei einem Wettbewerb im Oberschwellenbereich ist dessen Ergebnis zudem unter Einhaltung bestimmter Vorgaben an Frist und Form EU-weit bekanntzumachen.
Vergabeverfahren
Im Falle eines Realisierungswettbewerbs schließt sich an den Wettbewerb ein Vergabeverfahren an. Dabei muss der öffentliche Auftraggeber die jeweils einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften beachten. Der erfolgreiche Abschluss eines Planungswettbewerbs entbindet ihn also nicht von der Durchführung eines Vergabeverfahrens!
Die sorgfältige Vorbereitung eines Planungswettbewerbs ist eine wichtige Weichenstellung für seines Erfolg. Bereits frühzeitig sollten Auslober wichtige Eckdaten des angedachten Wettbewerbs in ihre Überlegungen einbeziehen. Dazu können folgende Aspekte gehören:
· Zwecks des Wettbewerbs, insbesondere anstehende Planungsaufgabe und das zu beplanende Grundstück bzw. Bauwerk
· Zeitrahmen für Wettbewerb, Vergabe, Planung und Ausführung
· Finanzielle Rahmenbedingungen wie die für den Wettbewerb zur Verfügung stehenden Mittel
· Erforderliche und sinnvolle Planungsleistungen, die Gegenstand des Wettbewerbs werden sollen
· Geeignete Wettbewerbs- und Verfahrensart (Ideen- oder Realisierungswettbewerb, offener oder nicht offener Wettbewerb, ein- oder zweiphasiges erfahren, kooperatives Verfahren)
· Rechtliche Rahmenbedingungen für den Wettbewerb wie beispielsweise das einzuhaltende Vergabe- bzw. Haushaltsrechts und die sich daraus ergebenden Anforderungen
· Eventuelle Vorgaben und/oder Anregungen, die bei der anstehenden Planungssaufgaben Berücksichtigung finden müssen bzw. sollten
· Anforderungen, die Bewerber für die Teilnahme am Wettbewerb und am anschließenden Vergabeverfahren erfüllen müssen, insbesondere sinnvolle Eignungs- und Auswahlkriterien
· Angestrebte Anzahl Teilnehmer; gegebenenfalls Klärung, ob und gegebenenfalls welche Büros als Teilnehmer gesetzt werden sollen
· Art und Umfang der Leistungen, die die Teilnehmer im Wettbewerb erbringen sollen wie die Art der zu erstellenden Pläne und sonstigen Darstellungen, der Berechnungen und Erläuterungen
· Größe und Zusammensetzung des Preisgerichts
· Mögliche Vorprüfer sowie Sachverständiger, die zum Wettbewerb hinzugezogen werden sollen
· Kriterien, nach denen Wettbewerbsbeiträge bewertet werden sollen
· Art und Umfang des im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebenden Auftrags
· Rahmenbedingungen des sich an den Wettbewerb anschließenden Vergabeverfahrens wie zum Beispiel mögliche Zuschlagskriterien
Üblicherweise lassen sich Auslober bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung eines Wettbewerbs nach RPW 2013 durch einen sogenannten Wettbewerbsbetreuer unterstützen. Mitunter ist insbesondere im Hinblick auf vergaberechtliche Fragen auch eine anwaltliche Begleitung sinnvoll.
Bei der Ingenieurkammer finden Auslober und Wettbewerbsbetreuer Unterstützung bei ingenieurspezifischen Fragen und hinsichtlich der Anforderungen nach der RPW 2013. Wenn (auch) Ingenieurleistungen Gegenstand des Wettbewerbs sein sollen wie beispielsweise Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen oder Fachplanungsleistungen wie Tragwerksplanung oder Planungen für die Technische Ausrüstung, empfiehlt sich daher eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Ingenieurkammer.
Planungswettbewerbe öffentlicher Auftraggeber für Ingenieurleistungen müssen im Anwendungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) - also im sogenannten Oberschwellenbereich – EU-weit in einer Wettbewerbsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union angekündigt werden. Dafür ist zwingend das Muster gemäß Anhang IX der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 zu verwenden, dass Siehier finden.
Im Unterschwellenbereich entscheidet das für den öffentlichen Auftraggeber jeweils geltende Haushaltsrecht darüber, wie ein Planungswettbewerbe für Ingenieurleistungen bekanntzumachen ist.
Die Wettbewerbsbekanntmachung und die zeitlich nachfolgende Auslobung sollten in ihren wesentlichen Inhalten aufeinander abgestimmt werden. Daher ist es aus Sicht der Ingenieurkammer-Bau NRW sinnvoll, bereits bei der Wettbewerbsbekanntmachung auch die Vorgaben der RPW 2013 zu berücksichtigen. Bei Planungswettbewerben über Ingenieurleistungen treten im Zusammenhang mit der Wettbewerbsbekanntmachung zudem oftmals Fragen dazu auf, wie sich der durch den Wettbewerb anzusprechende Kreis der Ingenieure und Ingenieurinnen hinreichend konkret beschreiben lässt und ob bzw. welche ingenieurspezifischen Qualifikationen für die anstehende Wettbewerbsaufgabe sinnvollerweise gefordert werden sollten. Für Rückfragen zur RPW 2013 und für ingenieurspezifische Fragen steht die Ingenieurkammer-Bau NRW gern zur Verfügung.
Die Auslobung enthält unter anderem eine klare und eindeutige Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe, die Wettbewerbsbedingungen, die Anforderungen, Zielvorstellungen, Anregungen und Vorgaben des Auslobers, die zu erbringenden Leistungen und die Kriterien zur Beurteilung der Entwurfsvorschläge. Mit der Auslobung sind den Wettbewerbsteilnehmern auch alle sonstigen erforderlichen Unterlagen einschließlich der Ergebnisse etwaiger Voruntersuchungen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen (sogenannte Wettbewerbsunterlagen).
Eine sorgfältig ausgearbeitete Auslobung, ergänzt um alle erforderlichen und sinnvollen Wettbewerbsunterlagen, ist einen weiterer wichtiger Baustein für einen erfolgreichen Planungswettbewerb mit guten Ergebnissen.
Inhalt der Auslobung nach RPW 2013:
Die RPW 2013 enthält als Anlage I die nachstehend abgedruckte „Liste der notwendigen Angaben in der Auslobung von Wettbewerben“.
„Die Auslobung soll im Einzelnen folgende Angaben enthalten:
1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs;
2. die Bezeichnung des Auslobers und seiner Vertretung;
3. die Angabe der Registriernummer bei der zuständigen Architekten- und Ingenieurkammer der jeweiligen Bundesländer;
4. Gegenstand und Art des Wettbewerbs;
5. den Zulassungsbereich;
6. die Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe;
7. bei interdisziplinären Wettbewerben die erforderlichen Fachbeiträge mit ihren jeweiligen Anforderungen;
8. die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Wettbewerbs;
9. die Teilnahmeberechtigung;
10. die Namen von außerhalb des Zulassungsbereiches eingeladenen Teilnehmern, ggf. die Namen aller Teilnehmer;
11. die Namen der Preisrichter, stellvertretenden Preisrichter, Vorprüfer und Sachverständigen unter Angabe des Geschäfts- oder Dienstsitzes;
12. die Schutzgebühr und die Frist, bis zu deren Ablauf die unbeschädigten Wettbewerbsunterlagen zur Erstattung der Schutzgebühr zurückgegeben sein müssen;
13. den Einlieferungstermin; die Art der Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeit und die Anschrift für die Ablieferung der Wettbewerbsarbeit;
Anmerkung der Ingenieurkammer-Bau NRW: Hierzu gibt die Anlage V zur RPW 2013 weitere Hinweise.
14. die Termine für Rückfragen; Antworten und Kolloquien;
15. die geforderten Wettbewerbsleistungen;
Anmerkung der Ingenieurkammer-Bau NRW: Hierzu finden Sie nachfolgend noch weitere Erläuterungen.
16. die als bindend bezeichneten Vorgaben sowie die Anregungen des Auslobers;
17. die für das Preisgericht bindenden Beurteilungskriterien;
18. die Anzahl und Höhe der Preise, Anerkennungen und ggf. Aufwandsentschädigungen;
Anmerkung der Ingenieurkammer-Bau NRW: Zur Ermittlung der Wettbewerbssumme, also der Summe der Preise und Anerkennungen, finden Sie nachfolgend weitere Hinweise.
19. die Wettbewerbsbedingungen mit dem Hinweis darauf, dass die Auslobung nach dieser Richtlinie erfolgt;
20. den Inhalt der Erklärung der Wettbewerbsteilnehmer;
Anmerkung der Ingenieurkammer-Bau NRW: Hierzu geben § 3 der RPW 2013 sowie die Anlage V zurRPW 2013 weitere Hinweise.
21. die Sprache, in welcher der Wettbewerb durchgeführt wird und in der ggf. die weitere Planung erfolgt;
22. die für die Lösung der Wettbewerbsaufgabe maßgeblichen Rechtsgrundlagen und technischen Regelwerke;
23. Art, Umfang und allgemeine Bedingungen der vorgesehenen Beauftragung einer oder mehrerer Preisträger sowie die Honorarzone, wie sie sich nach der jeweils geltenden Honorarordnung auf der Grundlage der Anforderungen der Auslobung ergibt, es sei denn, die Honorarzone lässt sich danach nicht eindeutig ermitteln;
24. die Gewichtung des Wettbewerbsergebnisses im Falle eines anschließenden Verhandlungsverfahrens.“
Wettbewerbsunterlagen nach RPW 2013:
Zu den sogenannten Wettbewerbsunterlagen, die den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung zur Verfügung zu stellen sind, können nach der Anlage III zur RPW 2013 je nach Art und Aufgabe des Wettbewerbs folgende Unterlagen gehören:
„1. Karten, Luftbilder, Fotos und Planungsunterlagen, die die landschaftlichen, topographischen und baulichen Verhältnisse sowie die städtebauliche Einbindung des Baugrundstückes verdeutlichen und in denen die Lage des Wettbewerbsgebiets unmissverständlich gekennzeichnet ist.
2. Festlegungen in übergeordneten Plänen (Landesplanung, Regionalplanung), öffentlich-rechtliche, insbesondere planungs-, bauordnungs-, wasser- und landschaftsschutzrechtliche Festsetzungen, z. B. Bauleitpläne, Orts- und Gestaltungssatzungen, Sozialplanungen, Ergebnisse von vorbereitenden Untersuchungen und Erhebungen, ggf. bestehende Planungen, sowie Angaben über Genehmigungsverfahren und Auflagen, die für die Wettbewerbsaufgabe bedeutsam sind.
3. Angaben über Einzelheiten im Wettbewerbsgebiet oder auf dem Baugrundstück wie Himmelsrichtung, Höhenverhältnisse, Bodenbeschaffenheit, Bewuchs und erhaltenswerter Bestand, Grundwasser, Hochwasser, Immissionssituation, Luftaustauschbahnen, Ver- und Entsorgung, Verkehrsverhältnisse und -beziehungen, Zufahrten, vorhandene Bebauung, erhaltenswerte und denkmalgeschützte Bauten und Bereiche, Landschaftsschutzgebiete, Altlasten.
4. Bei Um- und Erweiterungsbauten Angaben über zu erhaltende Bauteile und über eventuell bestehende Urheberrechte; Bestandspläne der vorhandenen Bauten möglichst im Maßstab der geforderten Pläne.
5. Raum- und Bedarfsprogramm und z. B. Funktionsschema ergänzt um statistisches, prognostisches und organisatorisches Material, bei geforderten Berechnungen, alle wichtigen Basisdaten und Formblätter als Hilfestellung, bereits vorhandene Untersuchungsergebnisse, Angaben über Struktur, Wachstum und Entwicklung des Gebietes. Angaben über geschichtliche Bindungen, soziale Problembereiche, soweit sie für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe wichtig sind.
6. Modellplatte, Modellgrundlage, soweit Modelle gefordert werden.“
Regelmäßige Wettbewerbsleistungen bei Ingenieurwettbewerben nach RPW 2013:
Die Anlage II zur RPW 2013 führt typische Wettbewerbsleistungen auf. Zu Wettbewerben über ingenieurtechnische Planungsleistungen nennt die Anlage II zur RPW 2013 unter Ziffer 2.3:
„Regelmäßige Leistungen am Beispiel eines Brückenbauwettbewerbes umfassen:
- Lageplan M. 1 : 500/1 000
- Grundriss M. 1 : 200/500
- Querschnitte M. 1 : 100
- Längsschnitt M. 1 : 200/500
- Ansichten M. 1 : 200/500
- statische Vorbemessung ohne EDV-Ausdrucke
- einfache Perspektive(n)
- Mengenermittlung wesentliche Anteile
- Kostenschätzung
- Erläuterungsbericht
Diese Leistungen können analog auch auf andere Ingenieurtechnische Planungen angewendet werden.
Darüber hinausgehende Leistungen, die entsprechend Schwierigkeitsgrad und Aufwand zu einer angemessenen Erhöhung der Wettbewerbssumme führen, sind z. B.
- Aufwändige Perspektive(n), fotorealistische Darstellungen (,Renderings‘)
- Weitere Plandarstellungen, Ausschnitte von Teilbereichen
- Weitere statische und dynamische Vorberechnungen
- Vertiefte Kostenschätzungen
- Bauablaufplan, Bauzeitenplan
- Baustelleneinrichtungsplan
- Weitere Erläuterungen und Konzepte, z. B. für Montage und Bauzustände“
Ermittlung der Wettbewerbssumme nach RPW 2013
Die Wettbewerbssumme ist der vom Auslober zur Verfügung gestellte Gesamtbetrag für Preise und Anerkennungen.
Nach der RPW 2013 muss sie der Höhe nach der Bedeutung und Schwierigkeit der Aufgabe und der geforderten Leistungen angemessen sein. In der Regel entspricht die Wettbewerbssumme mindestens dem Honorar der Vorplanung nach der jeweils geltenden Honorarordnung für alle in den Wettbewerb einbezogenen Fachdisziplinen. Werden ausnahmsweise über die in der Anlage II zur RPW 2013 aufgeführten Wettbewerbsleistungen hinausgehende Leistungen gefordert, so erhöht sich die Wettbewerbssumme angemessen. Bei Durchführung eines Ideenwettbewerbs, bei dem die Umsetzung des Projekts nicht von vorneherein vorgesehen ist, ist die Wettbewerbssumme ebenfalls angemessen zu erhöhen.
Beispiel für
die bei der Wettbewerbssumme zu berücksichtigenden Leistungen :
Realisierungswettbewerb für Neuplanung eines Brückenbauwerks
Gegenstand des Wettbewerbs beispielsweise:
·
Leistungen
der Objektplanung Ingenieurbauwerke
·
Leistungen
der Fachplanung Tragwerksplanung
·
Berücksichtigung
verkehrsplanerischer Aspekte
·
Berücksichtigung
beleuchtungstechnischer Faktoren
·
Erstellung
von Visualisierungen und Modellen
Ermittlung der Wettbewerbssumme:
·
mindestens
Honorar für Vorplanung für Objektplanung Ingenieurbauwerke
·
mindestens
Honorar für Vorplanung für Fachplanung Tragwerksplanung
·
angemessene
Erhöhung wegen Berücksichtigung verkehrsplanerischer Aspekte
·
angemessene Erhöhung wegen Berücksichtigung
beleuchtungstechnischer Faktoren
·
angemessene
Erhöhung wegen Erstellung von Visualisierungen und Modellen
Die Anlage II zur RPW 2013 führt zur Wettbewerbssumme unter Ziffer 1 aus:
"Die Wettbewerbssumme (…) ist abhängig von den zu erbringenden Leistungen. Diese sind auf das erforderliche Maß zu begrenzen und umfassen in der Regel die in dieser Anlage aufgeführten Wettbewerbsleistungen, die in der Regel mindestens mit dem Honorar der Vorplanung zu vergüten sind.
Wenn keine Honorarordnung mit Definition der Vorplanung vorliegt, entspricht die Wettbewerbssumme mindestens der üblichen Vergütung für die zu erbringenden Leistungen.
Umfassen die Wettbewerbsleistungen ausnahmsweise Leistungen, die über die Wettbewerbsleistungen gemäß dieser Anlage hinausgehen, so erhöht sich die Wettbewerbssumme angemessen.
Die Wettbewerbssumme beträgt mindestens 10 000 Euro.
Bei interdisziplinären Wettbewerben ist Grundlage der Ermittlung der Wettbewerbssumme die Summe der Honorierung aller beteiligten Fachdisziplinen.“
Die so ermittelte Wettbewerbssumme wird auf Preise und - falls gewünscht - Anerkennungen aufgeteilt; sie kann jedoch teilweise als Aufwandsentschädigung ausgeschüttet werden. Hierzu gibt die Anlage II zur RPW 2013 unter Ziffer 3 verschiedene Beispiele.
Die entsprechende Aufteilung der Wettbewerbssumme legt der Auslober fest und wird auch in der Auslobung angegeben. Diese Aufteilung kann das Preisgericht ausnahmsweise durch einen einstimmigen Beschluss ändern. In jedem Fall aber ist die ausgelobte Wettbewerbssumme auszuschöpfen.
Es empfiehlt sich, Planungswettbewerbe für Ingenieur- bzw. Architektenleistungen nach der RPW 2013 registrieren zu lassen.
Mit der Registrierung bestätigt die Ingenieurkammer bzw. Architektenkammer, dass die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen eines Planungswettbewerbs für Ingenieur- bzw. Architektenleistungen der RPW 2013 entsprechen und damit die Beteiligung am Verfahren für ihre Kammermitglieder berufsrechtlich unbedenklich ist. Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Architektenkammer NRW dürfen sich berufsrechtlich nur an Wettbewerben beteiligen, " die auf der Grundlage veröffentlichter einheitlicher Richtlinien im Sinne von § 78 Absatz 2 der Vergabeverordnung (VgV) in der jeweils geltenden Fassung stattfinden ". Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen mit den Vorgaben der RPW 2013 übereinstimmen .
Der Auslober bzw. das für ihn tätige Wettbewerbsbetreuungsbüro kann die Ingenieurkammer-Bau NRW formlos um die Registrierung ersuchen. Dies sollte möglichst frühzeitig vor Versand der Auslobung geschehen.
Für die Registrierung eines Wettbewerbs nach RPW 2013 benötigt die Ingenieurkammer-Bau NRW regelmäßig folgende Unterlagen:
· Wettbewerbsbekanntmachung,
· Entwurf der Auslobung, und
· Berechnung der Wettbewerbssumme.
Die Prüfung der Auslobung im Hinblick auf deren Übereinstimmung mit der RPW 2013 erfolgt bei der Ingenieurkammer-Bau NRW durch erfahrene Praktiker mit Unterstützung der Geschäftsstelle. Bei etwaigen Rückfragen oder Bedenken im Hinblick auf die Vorgaben der RPW 2013 nimmt die Ingenieurkammer-Bau NRW mit dem Auslober bzw. Wettbewerbsbetreuer Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu klären.
Stellt die Ingenieurkammer-Bau NRW fest, dass die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen des Wettbewerbs der RPW 2013 entsprechen, teilt sie dies sowie eine entsprechende Registrierungsnummer dem Auslober bzw. Wettbewerbsbetreuer mit. Die erfolgte Registrierung durch die Ingenieurkammer-Bau NRW nebst der mitgeteilten Registrierungsnummer ist dann auch in der Auslobung entsprechend anzugeben.
Vor Registrierung und Versand der Auslobung und/oder vor dem Rückfragenkolloquium findet eine Preisrichtervorbesprechung statt, an der neben den Mitgliedern des Preisgerichts (Fach- und Sachpreisrichter nebst stellvertretenden Fach- und Sachpreisrichtern) auch Vorprüfer, Sachverständige und sonstige Berater teilnehmen.
Die Preisrichtervorbesprechung sollte unter Leitung eines erfahrenen Fachpreisrichters stattfinden.
Damit die an der Preisrichtervorbesprechung Beteiligten nicht eine zusätzliche Anfahrt dazu unternehmen müssen, findet sie häufig am Tag des Rückfragenkolloquiums selbst statt, und zwar zeitlich vor dem Rückfragenkolloquium. Dies gilt es dann bei der Vorbereitung dieser Termine zu bedenken: So sollten die Räumlichkeiten für die Preisrichtervorbesprechung und das Rückfragenkolloquium ausreichend groß, gut beleuchtet und belüftet sein; auch sollte die angemessene Versorgung insbesondere der an der Preisrichtervorbesprechung Beteiligten mit Speisen und Getränken über die beiden Termine hinweg sichergestellt sein.
Bei der Preisrichtervorbesprechung sollte in jedem Fall die Örtlichkeit besichtigt werden, auf die sich der Wettbewerb bezieht, um die Details der Wettbewerbsaufgabe zu verdeutlichen und den Preisrichtern die angemessene Bewertung der Wettbewerbsbeiträge zu erleichtern. Je nachdem, in welcher Phase die Preisrichtervorbesprechung stattfindet, dient sie darüber hinaus weiteren Zwecken: Findet bereits vor der Registrierung und dem Versand der Auslobung eine Preisrichtervorbesprechung statt, wird dabei der Entwurf der Auslobung nebst den dazu dazugehörigen Wettbewerbsunterlagen geprüft und etwaige Änderungen daran besprochen. Ist zum Zeitpunkt der Preisrichtervorbesprechung bereits die Auslobung registriert und versandt worden, dient die Preisrichtervorbesprechung meist dazu, die Antworten auf bereits eingegangenen Rückfragen von Wettbewerbsteilnehmern miteinander abzustimmen und auch Details zum weiteren Verfahren wie zum Beispiel die Vorprüfung zu besprechen .
In der Anlage IV zur RPW 2013 heißt es zum Rückfragenkolloquium:
„Das Rückfragenkolloquium dient der Beantwortung schriftlich eingegangener und im Kolloquium mündlich gestellter Rückfragen der Wettbewerbsteilnehmer. Es sollte in der Regel im ersten Drittel der Bearbeitungszeit stattfinden. Eingeladen werden alle Wettbewerbsteilnehmer und die zum Preisgericht gehörigen Personen. Im Kolloquium müssen Chancengleichheit und Gleichbehandlung gewährleistet bleiben. Es darf keine Verbindung zwischen Wettbewerbsteilnehmern und ihren Arbeiten hergestellt werden.
Das Preisgericht sollte sich vorher zu den eingegangenen Fragen und den möglichen Antworten beraten. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen dürfen durch die im Kolloquium getroffenen Festlegungen nicht verändert werden. Die Ergebnisse sind zu protokollieren; das Ergebnisprotokoll wird verbindlicher Bestandteil der Auslobung. Es wird an alle am Wettbewerb Beteiligten versandt.
Das Rückfragenkolloquium kann auch online/per Internet durchgeführt werden.“
Findet – wie dies in der Praxis häufig geschieht – das Rückfragenkolloquium am selben Tag wie die Preisrichtervorbesprechung und unmittelbar im Anschluss daran statt, sollte der Auslober bzw. der Wettbewerbsbetreuer für ausreichend große, beleuchtete und belüftete Räume sowie eine angemessene Versorgung insbesondere der an der Preisrichtervorbesprechung Beteiligten mit Speisen und Getränken über die beiden Termine hinweg sorgen.
Eingereichte Wettbewerbsbeiträge werden zunächst einer Vorprüfung unterzogen. Sie dient der Vorbereitung der Preisgerichtssitzung. Üblicherweise übernimmt das wettbewerbsbetreuende Büro diese Aufgabe, mitunter unter Hinzuziehung von Sachverständigen. Bei der Vorprüfung werden die eingereichten Arbeiten im Hinblick auf die Einhaltung bestimmter Anforderungen kontrolliert, anonymisiert und für die Besichtigung und Bewertung durch das Preisgericht vorbereitet. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden in einem Bericht für das Preisgericht zusammengefasst. Dazu gehören unter anderem auch Empfehlungen zum Ausschluss von Wettbewerbsarbeiten und eine kurze Darstellung der einzelnen Wettbewerbsarbeiten. Eine Bewertung der Arbeiten findet hier allerdings nicht statt!
Die Anlage VI zur RPW 2013 beschreibt den Regelablauf einer Vorprüfung wie folgt :
„a) Kontrolle der fristgemäßen Ablieferung der Wettbewerbsarbeiten;
b) Anlegen und Aufbewahren der Sammelliste zusammen mit den Briefumschlägen mit den Namen der Wettbewerbsteilnehmer;
c) Öffnen der Wettbewerbsarbeiten;
d)Überkleben der Kennzahlen durch Tarnzahlen;
e) Anlegen von Prüflisten;
f) Prüfen der Wettbewerbsarbeiten auf:
- Erfüllung der formalen Wettbewerbsforderungen;
- Erfüllung des Programms;
- Einhaltung der nach Art und Umfang quantifizierbaren Beurteilungskriterien;
- Einhaltung baurechtlicher Festlegungen;
g) Prüfen aller geforderten Unterlagen (Rauminhalt, Flächen, Nutzungswerte, technische Berechnungen, Kostenangaben etc.) sowie sonstiger als bindend bezeichneter Vorgaben des Auslobers;
h) Kennzeichnen und Absondern nicht prüfbarer Arbeiten und von Mehrleistungen;
i) Fertigen der Niederschrift über das Ergebnis der Vorprüfung;
j) Vervielfältigen der ausgefüllten Prüflisten für alle Preisrichter;
k) Vorschläge für die Zulassung der Wettbewerbsarbeiten;
l) Aufhängen der Wettbewerbsarbeiten.“
In der - in der Regel nicht öffentlichen - Preisgerichtssitzung bewertet das Preisgericht Wettbewerbsarbeiten und wählt diejenigen aus, die den Anforderungen der Auslobung am besten gerecht werden. Die Preisrichter bewerten die Arbeiten, die in die engere Wahl für eine Preisverleihung kommen, und legen eine Rangfolge unter ihnen fest. Auf der Grundlage dieser Rangfolge erteilt das Preisgericht Preise und gegebenenfalls Anerkennungen.
Die RPW 2013 regelt in § 2 Absatz 3 und in § 6, wie sich das Preisgericht zusammensetzt und wie es seine Entscheidungen trifft. Der Regelablauf einer Preisgerichtssitzung wird in der Anlage VII zur RPW 2013 beschrieben. Die gesamte Preisgerichtssitzung ist zu protokollieren.
Eine Preisgerichtssitzung beginnt mit der Konstituierung des Preisgerichts durch den Auslober.
· Dazu stellt der Auslober zunächst die Vollzähligkeit des Preisgerichts fest. Bei Ausfall eines Preisrichters ist ein Stellvertreter dafür zu berufen; das weitere Vorgehen richtet sich danach, ob der Ausfall einen Fach- oder einen Sachpreisrichter betrifft.
· Danach wählt das Preisgericht seinen Vorsitz und einen Stellvertreter aus dem Kreis der unabhängigen Fachpreisrichter. Sinnvoll ist die Wahl eines bzw. einer Vorsitzenden, der bzw. die bereits über größere Erfahrungen als Preisrichter verfügt.
· Sind Personen anwesend, die nicht zum Preisgericht gehören, prüft der Auslober deren Anwesenheitsberechtigung. Zudem wird ein Protokollführer bestimmt.
· Im nächsten Schritt hat jeder Anwesende zu versichern, dass er außerhalb von Kolloquien
- keinen Meinungsaustausch mit Wettbewerbsteilnehmern über die Wettbewerbsaufgabe und deren Lösung geführt hat,
- während der Dauer des Preisgerichts nicht führen wird,
bis zum Preisgericht keine Kenntnis der Wettbewerbsarbeiten erhalten hat, sofern er nicht an der Vorprüfung mitgewirkt hat,
- das Beratungsgeheimnis gewahrt wird,
- die Anonymität aller Arbeiten aus seiner Sicht gewahrt ist und
- es unterlassen wird, Vermutungen über den Verfasser einer Arbeit zu äußern.
· Danach werden das W ettbewerbsverfahren, die Preisgerichtssitzung und die Wettbewerbsaufgabe anhand der Auslobung und der Protokolle über Rückfragenbeantwortung und Kolloquien erläutert, insbesondere die Beurteilungskriterien sowie die sonstigen als bindend bezeichneten Vorgaben.
· Zum Abschluss der Konstituierung werden die Preisrichter persönlich auf eine objektive, allein an der Auslobung orientierte Beurteilung verpflichtet.
Sodann übernimmt der oder die Vorsitzende den Vorsitz. Für den weiteren Ablauf kann er bzw. sie sich an folgender Checkliste auf der Grundlage der Anlage VII zur RPW 2013 orientieren:
Grundsatzberatung
a ) Bericht der Vorprüfung sowie Stellungnahme der Sachverständigen zum Ergebnis der Vorprüfung
b) Ausführliche, wertungsfreie Erläuterung aller Arbeiten in einem Informationsrundgang durch die Vorprüfung, wobei dem Preisgericht die wesentlichen funktionalen und wirtschaftlichen Merkmale der Wettbewerbsarbeit aufzuzeigen sind
Hiermit soll dem Preisgericht insbesondere ein umfassender, erster Überblick über die eingereichten Wettbewerbsarbeiten vermittelt werden.
c) Besichtigung des Wettbewerbsgebietes oder des Baugrundstückes und schriftliche Festlegung evtl. gewonnener zusätzlicher Erkenntnisse
Zulassung der Wettbewerbsarbeiten
a) Bericht der Vorprüfung
b ) Stellungnahme von Sachverständigen
c ) Entscheidung über die Zulassung, wobei das Preisgericht alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zuzulassen hat, die
- den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
- die als bindend bezeichneten Vorgaben des Auslobers erfüllen,
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen,
- termingemäß eingegangen sind und
- keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Von der Beurteilung auszuschließen sind Teilleistungen, die über das geforderte Maß nach Art und Umfang hinausgehen.
Bewertung der zugelassenen Arbeiten
a) Wertende Rundgänge je nach Zahl der Arbeiten mit schriftlicher Festlegung der auszuscheidenden Arbeiten, Angabe der Stimmenverhältnisse und zusammenfassender schriftlicher Begründung unter Heranziehung der Erläuterungsberichte der Verfasser und der Stellungnahme der Vorprüfung und der Sachverständigen, Ausschluss im 1. Rundgang nur bei einstimmigem Beschluss
Wichtig: Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, im ersten Wertungsrundgang ist allerdings Einstimmigkeit erforderlich. Es besteht Abstimmungszwang für die Preisrichter!
b ) Bestimmung der in der engeren Wahl verbleibenden Wettbewerbsarbeiten mit individueller schriftlicher Beurteilung
c ) Festlegung der Rangfolge der Arbeiten
d ) Festlegung der Preise und Anerkennungen
Wichtig: Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist auszuschöpfen. Deren Aufteilung, also Anzahl und Höhe der Preise und Anerkennungen, ergeben sich aus der Auslobung. Von dieser Aufteilung darf das Preisgericht nur durch einstimmigen Beschluss abweichen.
e ) Beschlussfassung über Empfehlungen für die weitere Bearbeitung und zu sonstigen vom Auslober zu berücksichtigenden Fragen (evtl. nach Beschlussfassung über Empfehlungen für eine Überarbeitungsphase, nach Überarbeitung und erneuten Bericht der Vorprüfung)
Abschluss der Preisgerichtssitzung
a ) Abstimmung des schriftlichen Protokolls und Unterzeichnung des Protokolls durch alle Preisrichter
b ) Öffnung der Umschläge mit den Verfassererklärungen, Feststellung der Verfasser, Festhalten des Ergebnisses in einer Anlage zum Protokoll der Preisgerichtssitzung
c ) Entlastung der Vorprüfer
d) Übergabe des Vorsitzes an den Auslober
Zum Abschluss der Preisgerichtssitzung hält der Auslober ein Schlusswort, bei dem er auch Ort und Zeit der öffentlichen Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten bekanntgibt.
Information der Wettbewerbsteilnehmer Unverzüglich nach Abschluss der Preisgerichtssitzung hat der Auslober die Teilnehmer über deren Ergebnis zu informieren und ihnen das Protokoll der Preisgerichtssitzung zu übersenden. Üblich ist es, das Wettbewerbsergebnis zuerst den Preisträger mitzuteilen.
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Möglichst innerhalb eines Monats nach der endgültigen Entscheidung des Preisgerichts sind zudem alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten mit Namensangaben der Verfasser unter Auslegung des Protokolls öffentlich auszustellen. Es sollte darauf geachtet werden, alle Mitglieder eines Wettbewerbsteams namentlich zu benennen. Bei der Ausstellung soll sich die Öffentlichkeit ein Bild von den Ergebnissen des Wettbewerbs machen können. Daher sollte ein gut erreichbarer Ort dafür gewählt werden, der genügend Platz für eine angemessene Präsentation der Wettbewerbsarbeiten bietet. Die Ausstellung sollte ausreichend lang dauern und auch außerhalb üblicher Arbeitszeiten Gelegenheit zu Besichtigungen bieten, um möglichst vielen Interessierten die Möglichkeit zu einem Besuch zu geben. Zu empfehlen ist ein Zeitraum von mindestens einer bis zwei Wochen, in dem auch in den abends und/oder am Wochenende ein Zutritt zur Ausstellung möglich ist.
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse im Oberschwellenbereich Die Ergebnisse von Planungswettbewerbe öffentlicher Auftraggeber für Ingenieurleistungen müssen im Anwendungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) - also im sogenannten Oberschwellenbereich – EU-weit bekanntgemacht und dafür an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt werden. Dafür ist zwingend das Muster gemäß Anhang X der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 zu verwenden, dass Sie hier finden. Auch hier sollte darauf geachtet werden, alle Mitglieder eines Wettbewerbsteams namentlich zu benennen.
Nachdem das frühere Gebäude bei der Flutkatastrophe im Jahr 2021 massiv beschädigt worden war, soll nun an dessen Stelle ein neues „Sportzentrum Jahnstraße“ mit Sporthalle und Schwimmbad entstehen. Die Ausloberin legt dabei großen Wert auf eine energieoptimierte Bauweise, die einen deutlich reduzierten Energiebedarf und somit verringerte Energie- und Betriebskosten gewährleistet. Zu den Aufgaben für die Wettbewerbsteilnehmer gehört daher die Entwicklung nachhaltiger Konzepte für die Energieversorgung.
Ausloberin: | Stadt Eschweiler |
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Art des Wettbewerbs: | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder: | Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Fachplanung Bauphysik |
Teilnehmerzahl: | 15 |
Wettbewerbssumme: | 320.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch: | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Im Rahmen dieses Wettbewerbs werden Visionen für eine zukunftsfähige Gestaltung und Erschließung des Marktplatzes in der Hertener Innenstadt gesucht. Dabei sollen, auch unter Berücksichtigung der umliegenden Gebäude, die Verkehrsverbindungen, die Nutzerfreundlichkeit des öffentlichen Raums, die klimatischen Verhältnisse und die Biodiversität auf dem Platz verbessert werden. Erwartet werden unter anderem Konzepte zur Aufwertung und Schaffung neuer Wegeverbindungen sowie die Entwicklung von verbindenden Elementen zwischen dem Marktplatz, den angrenzenden Gassen und der restlichen Innenstadt.
Ausloberin: | Stadt Herten |
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Art des Wettbewerbs: | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder: | Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Verkehrsanlagen |
Teilnehmerzahl: | 15 |
Wettbewerbssumme: | 73.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch: | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Das denkmalgeschützte Hauptgebäude der RWTH Aachen steht für die Keimzelle der Hochschule und bildet bis heute das Herzstück des Campus. Im Vordergrund des Wettbewerbs stand die Planung eines energetischen Konzepts für die Sanierung dieses Gebäudes unter Beibehaltung der erhaltenswerten Bausubstanz und des denkmalgeschützten Erscheinungsbildes. Betont wurde dabei die Bedeutung von ökologischen Aspekten, Ressourceneffizienz und langfristiger Lebensdauer bei der Planung und Ausführung der Sanierung.
Ausloberin: | Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW), Niederlassung Aachen |
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Art des Wettbewerbs: | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder: | Objektplanung Gebäude, Fachplanung Technische Ausrüstung, Fachplanung Bauphysik |
Teilnehmerzahl: | 20 |
Wettbewerbssumme: | 300.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch: | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Im Rahmen des Wettbewerbs wurde eine Gestaltungslösung für den zentral gelegenen Barbarossaplatz in Essen-Stoppenberg gesucht, die eine optimale Nutzbarkeit des Platzes mit einer hohen Gestaltqualität verbindet. Die verkehrliche Umgestaltung des Barbarossaplatzes und der angrenzenden Straßen waren wesentlicher Bestandteil der Planungsaufgabe. Dazu gehörten neben der Schaffung von qualitätvollen Fuß- und Radwegeverbindungen auch eine Umgestaltung des ÖPNV-Knotenpunkts und die Vereinfachung des motorisierten Individualverkehrs.
Ausloberin: | Stadt Essen |
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Art des Wettbewerbs: | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder: | Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Verkehrsanlagen |
Teilnehmerzahl: | 15 |
Wettbewerbssumme: | 135.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch: | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Im Grugapark Essen soll anstelle der heutigen "Orangerie" ein neues Bauwerk entstehen, das unter anderem als Willkommenscenter am Nordeingang des Parks dienen und auch ein gastronomisches Angebot vorhalten soll. Im Zentrum der Planungsaufgabe stand die, der Landschaft des Grugaparks Essen angemessene und für Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung stehende, neue Parkgastronomie. Dieser Neubau soll zusammen mit dem zu erhaltenden Bestandsbau der "Schule Natur" ein neues Ensemble bilden. Zu den geforderten Wettbewerbsleistungen gehörte auch die Entwicklung eines Lösungsansatzes für die bauphysikalischen Fragestellungen, insbesondere des Wärmeschutzes und des Raumklimas des multifunktionalen Ensembles mit sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz und den CO2-Fußabdruck.
Ausloberin: | Stadt Essen |
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Art des Wettbewerbs: | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder: | Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Bauphysik |
Teilnehmerzahl: | 12 |
Wettbewerbssumme: | 105.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch: | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Im Rahmen der Neustrukturierung des Campus des Universitätsklinikums Münster soll auf dem dort vorhandenen Versorgungszentrum ein Parkhaus mit ca. 800 Parkplätzen aufgestockt werden. Ziel des Wettbewerbs war es, dafür ein realisierbares Konzept zu erarbeiten, das die funktionalen Anforderungen, städtebaulichen und architektonischen Belange sowie wirtschaftlichen Aspekte abwägt. Besonderer Wert wurde auf Nachhaltigkeit gelegt; vor diesem Hintergrund waren die Baustoffe sorgsam auszuwählen.
Ausloberin: | UKM Infrastruktur Management GmbH |
Art des Wettbewerbs: | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder: | Objektplanung Gebäude, Fachplanung Tragwerksplanung |
Angestrebte Teilnehmerzahl: | 10 |
Wettbewerbssumme: | 105.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch: | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Zweck des Wettbewerbs war es, Attraktivität und Funktionalität des Bahnhofsumfelds zu verbessern. Dabei sollten der Platz- und Straßenraum aufgewertet und die Verknüpfung mit den einzelnen Verkehrsträgern optimiert werden. Neben der Errichtung einer Mobilstation und der Neugestaltung des Zentralen Omnibus-Bahnhofbereichs sollte eine Parkpalette zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs geplant werden.
Ausloberin: | Stadt Bünde |
Art des Wettbewerbs: | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder: | Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Verkehrsanlagen |
Angestrebte Teilnehmerzahl: | 15 |
Wettbewerbssumme: | 149.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch: | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Auf dem Gebiet der ehemaligen Feuerwache an der Wellinghofer Straße soll ein Wohnquartier für verschiedenste Zielgruppen entstehen, das mit Eigenständigkeit, angemessener Dichte und in enger Verzahnung mit der Umgebungsstruktur einen neuen Stadtbaustein bildet. Gegenstand des Wettbewerbs waren zwei Baufelder in diesem Bereich. Hierfür sollte eine Lösung gefunden werden, die auch den Herausforderungen eines nachhaltigen und energetisch qualitätsvollen Wohnungsbaus gerecht wird.
Ausloberin: | DSG Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG |
Art des Wettbewerbs: | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder: | Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung |
Angestrebte Teilnehmerzahl: | 12 |
Wettbewerbssumme: | 185.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch: | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Zweck dieses städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs war die Entwicklung eines ca. 26,5 ha großen Wettbewerbsgebiet in Münster-Hiltrup gemäß den Anforderungen des Münsteraner Modells für eine sozialgerechte Bodenordnung. Neben der Schaffung von Wohnraum war auch die planerische Integration von sozialer Infrastruktur in Form von Kindertageseinrichtungen und einer Grundschule sowie ein den Städtebau begleitendes Grün- und Freiraumkonzept mit Aussagen zu Ausgleichsflächen und einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung Teil der Aufgabenstellung.
Ausloberin: | Stadt Münster |
Art des Wettbewerbs: | nichtoffener Realisierungswettbewerb, zweiphasig, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder: | Städtebaulicher Entwurf, Landschaftsplanung, Objektplanung Ingenieurbauwerke |
Angestrebte Teilnehmerzahl: | erste Phase: max. 20, zweite Phase: 5 bis 8 |
Wettbewerbssumme: | 200.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch: | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Der Weberplatz liegt zentral in der Innenstadt und ist aufgrund seiner Größe und Lage ein wichtiger öffentlicher Raum sowie bedeutender Treffpunkt für die Bewohnerschaft. Im Rahmen des Wettbewerbes sollte ein Gestaltungskonzept zur Neugestaltung des Weberplatzes und dessen Umfeld erarbeitet werden. Dazu gehörte es auch, die Durchwegbarkeit für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern und möglichst barrierefrei bzw. barrierearm zu gestalten.
Ausloberin: | Stadt Essen |
Art des Wettbewerbs: | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder: | Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Verkehrsanlagen |
Angestrebte Teilnehmerzahl: | 15 |
Wettbewerbssumme: | 65.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch: | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Gegenstand des Wettbewerbs war der Umbau einschließlich Teilabbruch eines ehemaligen Kaufhauses zu einer weiteren Universitätsbibliothek an einem zentralen Ort in der Innenstadt von Siegen. Gesucht wurden richtungsweisende Wettbewerbsbeiträge, denen es gelingt, mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Multifunktionalität und Architekturqualität zu erzielen.
Ausloberin: | Universität Siegen |
Art des Wettbewerbs: | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder: | Objektplanung Gebäude, Fachplanung Tragwerksplanung |
Angestrebte Teilnehmerzahl: | 15 |
Wettbewerbssumme: | 252.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch: | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Dieser städtebaulich-freiraumplanerische-verkehrsplanerische Wettbewerb diente dazu, eine zukunftsfähige Lösung für die Entwicklung des Baugebiets „Plankerheide“ im Krefelder Stadtteil Fischeln zu finden. Gefordert war ein schlüssiges Konzept für die Wohnbebauung sowie die Erschließungs-, Mobilitäts-, Grün- und Freiflächen, das auch den Anforderungen an den Klimaschutz Rechnung trägt.
Ausloberin: | Stadt Krefeld |
Art des Wettbewerbs: | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder: | Städtebaulicher Entwurf, Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Verkehrsanlagen |
Angestrebte Teilnehmerzahl: | 15 |
Wettbewerbssumme: | 218.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch: | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Zwei neue Brücken im Bedburger Schlosspark sollen neue Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer in die Innenstadt und zum Schlossparkplatz schaffen. Mit diesen Brücken soll auch der Bezug zur Erft deutlich herausgearbeitet und die Nähe zum Wasser erlebbar gestaltet werden.
Ausloberin: | Stadt Bedburg |
Art des Wettbewerbs: | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder: | Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung |
Angestrebte Teilnehmerzahl: | 6 |
Wettbewerbssumme: | 70.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch: | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Anlass des Wettbewerbs war die Planung eines nachhaltigen Neubaus für ca. 3.000 Beschäftigte der technischen Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Standort des Hochhauses soll das zentral gelegene „Internationale Handelszentrum“ östlich von Innenstadt und Hauptbahnhof werden.
Ausloberin | IPM Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH |
Art des Wettbewerbs | nichtoffener Realisierungswettbewerb, zweiphasiges Verfahren, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder | Objektplanung Gebäude, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung |
Angestrebte Teilnehmerzahl | 22 |
Wettbewerbssumme | 1.600.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Gegenstand des Wettbewerbs war der Ersatzneubau der zentral gelegenen Brücke Bettrather Straße - mit fast 130 Jahren eine der ältesten Brücken Mönchengladbachs - als Fuß- und Radwegebrücke. Über die Brücke führt eine wichtige Radverbindung des Alltagsnetzes für den Radverkehr in der Stadt Mönchengladbach.
Ausloberin | Stadt Mönchengladbach |
Art des Wettbewerbs | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder | Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung, Fachplanung Tragwerksplanung |
Angestrebte Teilnehmerzahl | 15 |
Wettbewerbssumme | 63.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Gegenstand des Wettbewerbs waren zwei Rad- und Fußwegebrücken als zusammenhängende Einheit für die Überquerung der Lippe und der Kamener Straße. Sie dienen dem Ausbau des Radwegs von Bergkamen nach Lünen. Dieser Radweg ist Rückgrat eines der fünf „Zukunftsgärten“ der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027.
Ausloberin | Stadt Lünen |
Art des Wettbewerbs | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder | Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung |
Angestrebte Teilnehmerzahl | 15 |
Wettbewerbssumme | 85.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch | Ingenieurkammer-Bau NRW |
Im Zuge der Quartiersentwicklung „Deutzer Hafen“ sollen eine Kfz-Brücke und eine Rad-/Gehwegbrücke über das Hafenbecken entstehen. Das künftige Ensemble der beiden Brücken mit Blick auf den Kölner Dom wird die Halbinsel neu erschließen und eine Landmarke für das neue Quartier bilden.
Ausloberin | moderne Stadt Gesellschaft zur Förderung des Stadtbaus und der Gemeindeentwicklung mbH in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln |
Art des Wettbewerbs | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder | Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerksplanung |
Angestrebte Teilnehmerzahl | 9 |
Wettbewerbssumme | 250.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch | Ingenieurkammer-Bau NRW |
Gegenstand des Wettbewerbs war ein barrierefreier Ersatzneubau der Fuß- und Rad-wegbrücke Lindemannstraße. Die Brücke sorgt für eine fußläufige Anbindung des Areals der Westfalenhalle, der Messe Dortmund und des Fußballstadions über den Rheinlanddamm (Bundesstraße B 1) an das Kreuzviertel und den Innenstadtbereich.
Ausloberin | Stadt Dortmund |
Art des Wettbewerbs | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder | Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragerksplanung |
Tatsächliche Teilnehmerzahl | 19 |
Wettbewerbssumme | 70.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch | Ingenieurkammer-Bau NRW |
Gegenstand des Wettbewerbs war der Neubau einer Brücke als Ersatz der abgebrochenen Brücke über die B 61. Das zukünftige Brückenbauwerk soll wegen der knappen Flächenverfügbarkeit über Rampen erschlossen werden. Die neue Rad- und Fußgängerbrücke soll auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sein.
Ausloberin | Stadt Gütersloh |
Art des Wettbewerbs | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder | Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung |
Tatsächliche Teilnehmerzahl | 15 |
Wettbewerbssumme | 33.500,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Die Brücke, deren Planung Gegenstand des Wettbewerbs war, überspannt Emscher und Rhein-Herne-Kanal an einem wasserwirtschaftlich bedeutenden Standort, dem Wasserkreuz in Castrop-Rauxel. Als nationales Projekt des Städtebaus handelt es sich um ein prominentes Vorhaben mit erheblicher Außenwirkung für den Bund, hier vor allem das BBSR, aber auch für den Berufsstand der Architekten und Ingenieure.
Ausloberin | Emschergenossenschaft |
Art des Wettbewerbs | nichtoffener Realisierungswettbewerb, interdisziplinär |
Wettbewerbsrelevante Leistungsbilder | Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Freianlagen |
Tatsächliche Teilnehmerzahl | maximal 19 |
Wettbewerbssumme | 85.000,00 EUR |
Registrierung nach RPW 2013 durch | Ingenieurkammer-Bau NRW und Architektenkammer NRW |
Dr. Martina Oldengott, die bereits 2018 für den Kammer-Spiegel über die Vorteile von Planungswettbewerben interviewt wurde, berichtet über das Projekt "Sprung über die Emscher" und erklärt, wie der Planungswettbewerb zur Qualität und Transparenz des Projekts beigetragen hat. (September 2024, Der „Sprung über die Emscher“ - Ein Brückenprojekt als Symbol für den Strukturwandel im Ruhrgebiet)
Die Ingenieurkammer-Bau NRW hat mit Henrik Schumann, Stadtbaurat der Universitätsstadt Siegen, über die vielen positiven Erfahrungen gesprochen, die die Stadt Siegen in den letzten Jahren mit Planungswettbewerben gemacht hat. (Kammer-Spiegel der Ingenieurkammer-Bau NRW (Heft 04-2021, Seite 7 und 8)
In einem Beitrag im Kammer-Spiegel der Ingenieurkammer-Bau NRW (Heft 11-2020, Seiten 11 und 12) aus dem Jahr 2020 beschreibt Frau Dipl.-Ing. Ulrike Hotz, Erste Bürgermeisterin der Stadt Reutlingen, die Chancen von interdisziplinären Planungswettbewerben für öffentliche Auftraggeber.
Ludger Wilde und Arnulf Rybicki, der Planungs- sowie der Baudezernent der Stadt Dortmund, berichten über die Gründe für die Entscheidung der Stadt Dortmund, einen Planungswettbewerb für eine Fuß- und Radwegebrücke auszuloben. (Kammer-Spiegel der Ingenieurkammer-Bau NRW (Heft 10-2019, Seite 8 und 9)
Prof. Dr. Martina Oldengott von der Emschergenossenschaft, die diese derzeit bei der IGA 20257 vertritt, war Jurorin im Preisgericht des Wettbewerbs „Sprung über die Emscher“ und berichtete im Jahr 2018 in einem Interview im Kammer-Spiegel der Ingenieurkammer-Bau NRW Kammer-Spiegel der Ingenieurkammer-Bau NRW (Heft 12-2018, Seite 4 und 5), welche Vorteile Wettbewerbe sowohl für Auftraggeber als auch für freischaffende Ingenieurinnen und Ingenieure bieten.
In der Zeitschrift „Straße und Autobahn“ (Ausgabe 10.2016) werden am Beispiel des Südschnellweg Hannover Erfahrungen aus dem Preisgericht als wegweisend für mehr Wettbewerb in Straßenbau und Verkehr beschrieben.