Was beschreibt das Arbeitsgebiet einer Ingenieurin oder eines Ingenieurs im Bauwesen, welche weiteren Publikationen bietet die IK-Bau NRW und welche Informationen bieten andere Organisationen, Verbände, Vereine oder Ministerien?
Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen wurde in den vergangenen Jahren novelliert und mehrfach geändert. So galt ab dem 01.01.2019 die Landesbauordnung 2018, welche durch ein erstes Änderungsgesetz mit Wirkung zum 02.06.2021 (Landesbauordnung NRW 2021) geändert wurde. In einem zweiten Änderungsgesetz wurde die Landesbauordnung mit Wirkung zum 01.01.2024 (Landesbauordnung NRW 2023) erneut geändert. Zur Orientierung und als Arbeitshilfe haben wir zu den jeweiligen Änderungen eine Synopse erstellt, in welcher paragrafenscharf die Regelungen der Landesbauordnung vorgestellt werden. In der jeweiligen Synopse findet sich in der linken Spalte die bisherige Fassung, in der mittleren Spalte die neue Fassung und in der rechten Spalte die amtliche Begründung zu den vorgenommenen Änderungen.
Synopse Landesbauordnung NRW 2023
Die Umsetzung des Anspruchs auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein wesentliches Ziel der heutigen Politik und Gesellschaft, woraus ein erheblicher Einfluss auf die Planung und Ausführung von Gebäuden resultiert. Das neue Heft 40 der Schriftenreihe des AHO beschäftigt sich erstmalig mit der Planung der Barrierefreiheit und Erstellung von Barrierefrei-Konzepten. Es ergänzt somit die Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 2 HOAI, die dort nur beispielhaft und nicht abschließend genannt sind.
Der fachtechnischen (Teil-)Abnahme kommt nicht zuletzt im Hinblick auf die Gewährleistung und Haftung maßgebliche Bedeutung zu. In diesem Heft wird die Abgrenzungslücke insbesondere zwischen der fachtechnischen Abnahme und der in diesem Heft beschriebenen Optimierung durch ein Inbetriebnahmemanagement (IBM) beleuchtet und ein entsprechendes Leistungsbild aufgezeigt.
Die Projektsteuerung im Bauwesen hat sich seit den 1970er Jahren als eine eigenständige Leistungsdisziplin bei der Abwicklung von großen Bauvorhaben etabliert. Da die beispielhaft aufgezählten Leistungen nicht geeignet waren, die auftraggeber- und auftragnehmerseitigen Anforderungen an ein spezifiziertes Leistungsbild für Projektsteuerungsleistungen zu erfüllen, hat die AHO-Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement erstmals 1996 ein Leistungsbild entworfen, das kontinuierlich fortentwickelt wird.
Anfang 2018 sind spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB in Kraft getreten. Erstmals werden die vertragstypischen Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen näher beschrieben, ein Sonderkündigungsrecht nach Vorlage von Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung eingeführt, sowie die Teilabnahme und die Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer geregelt.
Die 3. Auflage des AHO-Heftes Nr. 20 stellt die Schnittstellen der Zuordnung zwischen Objekten der „Freianlagen“ und Objekten der „Verkehrsanlagen“ für die Praxis klar und gibt den Anwendern eine Hilfestellung bei der Vertrags- und Vergütungsvereinbarung nach den Grundsätzen der HOAI.
Das neue AHO-Heft Nr. 11 „Leistungen Building Information Modeling“ dient als Vorlage zur praktischen Anwendung der BIM-Methode und verdeutlicht die grundsätzliche Vereinbarkeit von BIM und HOAI im Planungsablauf.
In der 2. Auflage des vorliegenden Heftes werden die Maßnahmen, die an Objekten möglich sind und Leistungen im Bestand betreffen, explizit definiert, bezogen auf die Leistungsbilder erläutert und voneinander abgegrenzt. Im Kern handelt es sich um folgende Maßnahmen:
Erweiterungsbauten / Umbauten / Modernisierungen / Instandsetzungen und Instandhaltungen.
Die 2. Auflage des AHO-Heftes Nr. 27 beschreibt ausführlich die Grundlagen und Aufgabenstellungen einer Umweltbaubegleitung bei Bauvorhaben und reflektiert die gesammelten Praxiserfahrungen seit der Erstauflage im Januar 2012, die zur Erweiterung der Ausführungen im Heft beigetragen haben.
Gerichtsprozesse in Bau- und Immobiliensachen sind in der Regel kostenintensiv und von langer Dauer. Angesichts der Effizienzvorteile (Zeit- und Kostenersparnis, Vertraulichkeit, Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen, Auswahl kompetenter Streitlöser durch die Parteien selbst) stellt die außergerichtliche Streitbeilegung eine zielführende Alternative zum gerichtlichen Verfahren dar. Das Heft 37 der AHO-Schriftenreihe bietet konkrete Empfehlungen zur alternativen Streitbeilegung.
Die vollständig überarbeitete Auflage des Heftes Nr. 5 der AHO-Schriftenreihe bietet für die in der HOAI nicht verbindlich geregelten verkehrsplanerischen Leistungen eine Richtschnur für eine angemessene Leistungsbeschreibung mit Honorierungsempfehlung.
Die Vergaberechtsreform 2016 hat nach kurzer Zeit eine grundlegende Überarbeitung des AHO-Heftes Nr. 35 erforderlich gemacht. Die zahlreichen Änderungen der am 18.04.2016 in Kraft getretenen Vergabeverordnung (VgV) werden umfassend berücksichtigt, insbesondere die Abschnitte 5 „Planungswettbewerbe“ und 6 „Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen“. Berücksichtigt werden ebenso die aktuellen ab 01.01.2018 anzuwendenden neuen EU-Schwellenwerte für europaweite Vergaben.
Das neue AHO-Heft Nr.10 stellt die GIS-Dienstleistungen in einem Leistungsbild als Leitlinie systematisiert dar. Es enthält eine systematische Leistungsbeschreibung in Leistungsphasen mit Grundleistungen und Besonderen Leistungen. Honorierungsempfehlungen werden in einem nächsten Schritt untersucht und gesondert veröffentlicht.
Bei Projekten mit besonderen Anforderungen besteht die Notwendigkeit weiterer Leistungen, die ergänzend zu den Grundleistungen des AHO-Heftes Nr. 9 zur Beauftragung empfohlen werden. Fehlentwicklungen bei einzelnen Projekten der Vergangenheit verdeutlichen, dass wichtige Felder des Projektmanagements nicht rechtzeitig erbracht werden.
Mit der HOAI-Novelle 2013 wurden für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan jeweils eigenständige Bewertungsmerkmale für die Ermittlung der Honorarzonen eingeführt. Diese unterscheiden sich erheblich von den Bewertungsmerkmalen der HOAI 1996/2009.
Das vorliegende AHO-Heft Nr. 36 schafft Klarheit in den neuen Begrifflichkeiten.
Die Neuauflage des Heftes Nr. 28 der AHO-Schriftenreihe „Fachingenieurleistungen für die Fassadentechnik“ definiert den Leistungsumfang und die Schnittstellen für die Beratung, Planung und Prüfung für neu zu erstellende, instand zu setzende oder zu erneuernde Teile der Fassade inkl. deren maschinenbautechnischer Komponenten über Geländeniveau.
Eines der traditionsreichsten Hefte der AHO-Schriftenreihe wurde an die aktuelle Planungsentwicklung gemäß HOAI 2013 angepasst und liegt nun in der 5. Auflage vor. In einem ausführlichen Leistungskatalog werden die Besonderen Leistungen aufgelistet, die bei der Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1, § 51 HOAI mit Anlage 14, anfallen können.
Die grundlegend überarbeitete und deutlich erweiterte Neuauflage des Heftes Nr. 14 der AHO-Schriftenreihe "HOAI - Tafelofortschreibung Erweiterte Honorartabellen" berücksichtigt neben den Leistungsbildern der Objekt- und Fachplanungen der HOAI nunmehr auch den gesamten Bereich der Landschaftsplanungen sowie der Anlage 1 der HOAI (Umweltverträglichkeitsstudie und Bauphysik/EnEV).
Die Neuerscheinung in der AHO-Schriftenreihe erschließt mit den "Besonderen Leistungen" bei der Objektplanung Gebäude und Innenräume erstmals diesen zentralen Bereich der HOAI und bietet damit eine wertvolle Orientierung für die praktische Anwendung. Erarbeitet wurde es von der AHO Fachkommission „Objektplanung Gebäude und Innenräume“.
Die Neuerscheinung bietet allen an den Prozessen der Nachhaltigkeitszertifizierung Beteiligten einen umfassenden Überblick über die im Rahmen des Zertifizierungsprozesses notwendigen zusätzlichen Leistungen analog den Leistungsphasen der HOAI.
Das Heft Nr. 23 der AHO-Schriftenreihe wurde im Hinblick auf die aktuelle Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) aber auch infolge der Novellierung der HOAI 2013 vollständig überarbeitet.
In der AHO-Schriftenreihe ist jetzt die 3., vollständig überarbeitete Auflage des Heftes Nr. 17 zum Thema Brandschutz erschienen. Die Inhalte wurden an die zunehmend komplexer werdenden Brandschutzplanungen angepasst. Darüber hinaus wurden die aktuellen Einflüsse der HOAI 2013 berücksichtigt.
Das vorliegende Heft ersetzt den Inhalt des bisherigen Heftes Nr. 7 der AHO-Schriftenreihe mit dem Titel „HOAI – Besondere Leistungen bei der Planung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen nach Teil VII, HOAI 2009“. Die Neugliederung der HOAI 2013 für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen in verschiedene Abschnitte (Abschnitt 3 und 4) innerhalb des Teils 3 Objektplanung, war Anlass, das Heft gleichartig zu trennen.
Im neuen Heft Nr. 32 der AHO-Schriftenreihe sind „Besondere Leistungen“ aufgelistet, die im Geltungsbereich des Teils 3, Abschnitt 4, HOAI 2013, also der Planung von Verkehrsanlagen, anfallen können. Weiterhin werden Anregungen für die Honorarermittlung gegeben, soweit dies sinnvoll erscheint.
Mit diesem Heft Nr. 32 liegt eine Auflistung der häufigsten Leistungen als Arbeitshilfe für den Planungsalltag vor.
Hausbesitzer greifen bei der Gestaltung ihrer Vorgärten – besonders in Neubausiedlungen – immer öfter zu Kies und Schotter. Derart versiegelte Flächen schaden nicht nur dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben. Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus, da die Steine die Wärme speichern und wieder abstrahlen, während Pflanzen den Boden beschatten und für Verdunstungskühle sorgen.
Für Städte und Gemeinden stellt sich die Frage, wie gegen den stetigen Zuwachs von Schottervorgärten effektiv und rechtssicher vorgegangen werden kann. Der Städte- und Gemeindebund NRW gibt mit seinem Leitfaden Handlungsempfehlungen und stellt die Rechtslage dar. Der Flyer "Grün statt Grau" zeigt anschauliche Beispiele naturnaher Gartengestaltung für die interessierte Bauherrschaft.
Der Verlag Ernst & Sohn, eine Tochter der Verlagsgruppe Wiley & Sons, hat sein Online Buchprogramm zum Thema Architektur und Bauingenieurwesen ausgebaut.
Die deutschsprachige Online Kollektion wird jetzt mit 30% Rabatt für Mitglieder der Landesingenieurkammern angeboten. Der Rabatt bezieht sich auf den Kauf der gesamten Kollektion.
Der Zugriff inkludiert standortübergreifende Nutzung sowie unbegrenzte Anzahl gleichzeitiger Nutzer und erfolgt über die kostenlose Verlagsplattform „Wiley Online Library“ ohne „Digital-Rights-Management“-Einschränkungen.
Der Leitfaden für Auftraggeber, Investoren und Planer erläutert Grundlagen, Planungsansätze, Techniken und Einsatzmöglichkeiten bei der Gewinnung von Erdwärme in tieferen Gesteinsschichten.
Mit dem Leitfaden „Tiefe Geothermie“ legt der VBI eine Publikation vor, die öffentlichen wie privaten Auftraggebern, Kommunen oder Energieversorgern, Investoren aber auch Planern einen umfassenden Einblick in die Thematik bietet.
Die Broschüre (123 Seiten) kostet 13 Euro, VBI-Mitglieder erhalten sie zum Sonderpreis von 7,50 Euro je Exemplar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
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Die Broschüre - AHO-Schriftenreihe Nr. 16 - wurde überarbeitet und erweitert. Sie erleichtert Bauherren und Nutzern die Vergabe von Beratungsleistungen im Facility Management. Die nunmehr 4. Auflage wurde um Nachhaltigkeitsbetrachtungen ergänzt, die Praxisbeispiele wurden aktualisiert und erweitert.
Heft 16 kostet 24 Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten (für VBI-Mitglieder: 17 Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten).
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Die Broschüre (ISBN 978-3-89817-841-9) ist ebenfalls beim AHO erhältlich.
„Bei aller Unvollkommenheit: Gibt es ein besseres Organisationsmodell als die Stadt (...)?“ Begreifen, was Stadt ausmacht, was sie zusammenhält und was Planer und Bürger tun können und müssen, um die Zukunft der Stadt zu gestalten: Diesen und anderen Fragestellungen nehmen sich Rainer Danielzyk, Franz Pesch, Heinz Sahnen und Sigurd Trommer (Hg.) mit dem Buch „Perspektive Stadt“ an.
Erschienen ist es 2010 im
Klartext Verlag Essen mit der ISBN-Nummer: 978-3-8375-0256-5
www.klartext-verlag.de
Die Autoren Roland Kurz, Christoph Fichtel und Jochen Scheck - alle Dipl.-Ing. (FH) Fachrichtung Bauphysik - informieren unter anderem über die Themen „Stellenwert des Schallschutzes“, „Bauakustische Anforderungen“, „Planung und Ausführung“ sowie „Messtechnische Bestimmungen“ bei Trittschallschutz von Leichtbautreppen im Wohnungsbau.
Herausgeber und Verleger des Handbuchs (29,80 Euro inkl. 7% MwSt. zzgl. Porto/Verpackung) ist die Treppenmeister GmbH
T 07452 886-0
F 07452 886-200
E info@treppenmeister.com
Online ist es zu bestellen bei
www.stratenschulte-messtechnik.de
aktuelle rechtliche, versicherungsrechtliche und steuerliche Gegebenheiten, Schwerpunktthema „Wertermittlung eines Planungsbüros“
3. vollständig überarbeitete Neuauflage, erstellt im Rahmen des „Kooperationsverbundes Unternehmensübernahmen“ vom Verband Beratender Ingenieure VBI und vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU (24 Seiten, 13 Euro zzgl. MwSt./Versand; Sonderpreis für VBI-Mitglieder)
Zu bestellen bei
VBI, Verband Beratender Ingenieure
Budapester Straße 31
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T 030 26062-0
F 030 26062-100
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Die FIDIC „Conditions of Contracts for EPC/Turnkey Projects“ sind die international anerkannten Vertragsmuster für schlüsselfertiges Bauen, die bei Verträgen im internationalen Geschäft allgemein zugrunde gelegt werden. Der VBI hat erstmals eine Übersetzung des FIDIC Silver Book in deutscher Sprache herausgegeben.
Das FIDIC Silver Book, Band 12 der VBI-Schriftenreihe (204 S.) ist zu einem Preis von 55 Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten beim VBI erhältlich.
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