Staatlich anerkannte Sachverständige

Staatlich anerkannte Sachverständige

SaSV sind Experten in den Fachbereichen Standsicherheit, baulicher Brandschutz, Erd- und Grundbau oder Schall- und Wärmeschutz. Sie haben durch eine umfangreiche Prüfung bei der Ingenieurkammer-Bau NRW nachgewiesen, dass sie neben langjähriger Berufserfahrung über eine besondere Sachkunde in ihren Fachbereichen verfügen. Sie sind berechtigt, je nach Fachbereich, gesetzlich vorgeschriebene bautechnische Nachweise aufzustellen, Prüfungen vorzunehmen und Bescheinigungen sowie Erklärungen auszustellen.

saSV

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Was bewirkt die Arbeit der staatlich anerkannten Sachverständigen?

Staatlich anerkannte Sachverständige arbeiten im Auftrag der Bauherrschaft privatrechtlich und übernehmen Aufgaben, die früher ausschließlich von Behörden abgedeckt wurden. Damit tragen sie zur Entlastung der Behörden bei. Staatlich anerkannte Sachverständige müssen unabhängig sein. Darüber hinaus müssen sie in einigen Fachbereichen auch eigenverantwortlich sein; d.h. sie dürfen in keiner abhängigen Beschäftigung stehen.

Für den Bauherrn hat die Einschaltung des saSV entscheidende Vorteile. Er kann den saSV bereits in einem frühen Entwurfsstadium einschalten und muss nicht mehr, wie z.T. in der Vergangenheit erforderlich, die Beauftragung durch die Bauaufsichtsbehörde abwarten.

Die frühzeitige Einschaltung des saSV bewirkt nicht nur einen Beschleunigungseffekt, sondern führt auch zu einer gewünschten Abstimmung bzw. Optimierung der Planungen unter allen in Betracht kommenden technischen und finanziellen Aspekten.


Was sind die Eigenschaften eines staatlich anerkannten Sachverständigen?

  • saSV führen ihre berufliche Tätigkeit eigenverantwortlich aus. Das heißt, sie sind Inhaberin/ Inhaber eines Büros, in dem sie selbständig und auf eigene Rechnung tätig sind. Eine zusätzliche abhängige Beschäftigung ist ausgeschlossen. (Hinweis: Die Eigenschaft der Eigenverantwortlichkeit gilt nicht für saSV für Schall- und Wärmeschutz).
  • saSV führen ihre berufliche Tätigkeit unabhängig aus. Sie haben also z.B. keine Handels- oder Lieferinteressen, die in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen.


Welchen Nutzen bringt Ihnen die Anerkennung?

Durch die Anerkennung als staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r ) dokumentieren Sie Kompetenz und Verantwortung auf höchstem Niveau. Mit dem Erwerb dieser Qualifikation erreichen Sie eine deutlich verbesserte Positionierung am Markt und stärken Ihre Chancen, neue Kundenaufträge zu akquirieren.


Welche Arten von staatlich anerkannten Sachverständigen gibt es?

Wie können Sie saSV werden?

  • Voraussetzung ist, dass Sie Mitglied einer Ingenieurkammer sind und dies nachweisen können.
  • Das Anerkennungsverfahren zum saSV umfasst für die Fachbereiche Standsicherheit oder baulicher Brandschutz neben dem Nachweis der Berufserfahrung (je nach Fachgebiet 5 bis 10 Jahre) eine umfangreiche schriftliche und mündliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuss bei der IK-Bau NRW. Im Fachbereich Erd- und Grundbau ist vor einem Beirat eine umfangreiche schriftliche Prüfung zu absolvieren. Im Fachbereich Schall- und Wärmeschutz erfolgt die Anerkennung nach gesonderten Anerkennungsmodalitäten.
  • Die Anerkennung als saSV wird auf schriftlichen Antrag erteilt. Über den Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige und die Eignung der antragstellenden Person entscheidet die IK-Bau NRW auf der Grundlage der Entscheidung des jeweiligen Ausschusses.

Die jeweiligen Anträge enthalten eine Checkliste, welche Unterlagen Sie der Ingenieurkammer-Bau NRW für eine mögliche Anerkennung vorlegen müssen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Ingenieurreferates gern zur Verfügung.

Welche Pflichten sind mit der Anerkennung verbunden? (Auszug)

  • Unparteiliche und gewissenhafte Ausübung der Tätigkeit gemäß geltendem Recht.
  • Persönliche Aufgabenerfüllung; der Einsatz von befähigten und zuverlässigen angestellten Mitarbeitern muss voll überwacht werden können.
  • SaSV dürfen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie ausreichend gegen Haftpflichtansprüche versichert sind. Das Bestehen einer Versicherung ist gegenüber der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherers nachzuweisen.
  • SaSV dürfen Prüfungen nicht durchführen, wenn sie oder ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bereits mit dem Vorhaben planend oder aufstellend befasst waren oder wenn ein sonstiger Befangenheitsgrund vorliegt (gilt nicht für den Fachbereich Schall- und Wärmeschutz).
  • SaSV sind verpflichtet, regelmäßig an den Fortbildungsveranstaltungen der Ingenieurkammer-Bau NRW oder anderer Fortbildungsträger teilzunehmen.
  • Informationspflicht gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, wenn bei der Tätigkeit festgestellt wird, dass bei einer baulichen Anlage eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
  • SaSV sind verpflichtet , der zuständigen Kammer auf Verlangen Auskunft über ihre Tätigkeit zu erteilen und die hierzu in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen vorzulegen.


Standsicherheit

Aufgaben und Voraussetzungen für staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit

Aufgabe

Prüfung und Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise einschließlich des statisch- konstruktiven Brandschutzes (§ 12 Absatz 1 SV-VO).

Aufgabe Voraussetzungen (auszugsweise)

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen an einer deutschen technischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule oder einer anerkannten ausländischen Hochschule
  • Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der statisch – konstruktiven Bearbeitung und Ausführung von Bauwerken (davon mind. 5 Jahre Anfertigung von Standsicherheitsnachweisen, 1 bis 3 Jahre praktische Baustellenerfahrung als Ingenieur/in, bei den restlichen Jahren kann auch die Mitwirkung bei der Prüfung von Standsicherheitsnachweisen angerechnet werden)
  • Nachweis über angefertigte Standsicherheitsnachweise zu statisch-konstruktiv schwierigen Bauwerken aller Bereiche (Hoch-, Industrie- und Verkehrsbau)
  • Ausreichende Kenntnisse der Baustofftechnologie und der baurechtlichen Vorschriften
  • überdurchschnittlicher Wissensstand auf dem Gebiet der Baustatik
  • Bestehen eines umfangreichen mündlichen und schriftlichen Prüfungsverfahrens vor dem Prüfungsausschuss bei der Ingenieurkammer -Bau NRW

Zur Information

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit sind fachlich identisch mit den bundesweit bekannten Prüfingenieuren für Baustatik. Das fachliche Anerkennungsverfahren in Nordrhein-Westfalen wird durch die Ingenieurkammer-Bau NRW wahrgenommen. Anschließend kann auf Antrag und Vorlage weiterer Nachweise, aber ohne weiteres Prüfungsverfahren, eine zusätzliche Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik erfolgen.


Zur Fachliste "staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit"


Baulicher Brandschutz

Aufgaben und Voraussetzungen für staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes.

Aufgabe

Prüfung, ob das Bauvorhaben den Anforderungen an den baulich en Brandschutz entspricht und Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der brandschutztechnischen Nachweise (§ 16 Absatz 1 SV-VO).

Voraussetzungen (auszugsweise)

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschen technischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule oder einer anerkannten ausländischen Hochschule
  • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung oder Prüfung und Überwachung von baulichen Anlagen, insbesondere Sonderbauten
  • Kenntnisse in der Baustofftechnologie, insbesondere des Brandverhaltens von Bauprodukten
  • Grundkenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes
  • Kenntnisse der baurechtlichen Vorschriften
  • Bestehen eines umfangreichen mündlichen und schriftlichen Prüfungsverfahrens vor dem Prüfungsausschuss bei der Ingenieurkammer-Bau NRW


Zur Fachliste "staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes inklusiv vergleichbare Anerkennung gemäß § 4 Abs. 1 SV‑VO"


Erd- und Grundbau

Aufgaben und Voraussetzungen für staatlich anerkannten Sachverständigen für Erd- und Grundbau

Aufgabe

  • Unterstützung der saSV für die Prüfung der Standsicherheit auf dem Gebiet der Bodenmechanik und des Erd- und Grundbaus durch
  • Prüfung der Boden – Bauwerk – Wechselwirkung
  • Prüfung der Sicherheit der Gründung von baulichen Anlagen
  • Prüfung der getroffenen Annahmen und bodenmechanischen Kenngrößen
  • Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund und dessen Tragfähigkeit (§ 19 SV-VO).

Voraussetzungen (auszugsweise)

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens an einer deutschen technischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule oder einer anerkannten ausländischen Hochschule
  • Neun Jahre Berufserfahrung im Bauwesen (davon mind. drei Jahre Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen im Erd- und Grundbau)
  • Vorlage eines Verzeichnisses aller in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung erstellten Baugrundgutachten, von denen zwei die Bewältigung überdurchschnittlicher Aufgaben belegen
  • keine Beteiligung an einem Unternehmen der Bauwirtschaft oder einem Bohrunternehmen
  • Anerkennung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen durch den bei der Bundesingenieurkammer eingerichteten Beirat für Erd- und Grundbau

Zur Information

Bei dem zuvor genannten Beirat handelt es sich um das Gremium, das bislang beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) die Anerkennung der in das Verzeichnis einzutragenden Erd- und Grundbauinstitute vorgenommen hat.


Zur Fachliste "staatlich anerkannte Sachverständige für Erd- und Grundbau"


Schall- und Wärmeschutz

Aufgaben und Voraussetzungen für staatlich anerkannte Sachverständige für Schall– und Wärmeschutz

Aufgabe

  • Aufstellung von Nachweisen über den Schall – und Wärmeschutz oder
  • Prüfung und Bescheinigung von Nachweisen, die nicht von saSV für Schall – und Wärmeschutz aufgestellt worden sind (§ 23 SV-VO).

Voraussetzungen (auszugsweise)

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschen technischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule oder einer anerkannten ausländischen Hochschule.
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in dem Bereich des Schall- und Wärmeschutzes
  • Die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen besitzen und die Wechselwirkung zwischen Schall- und Wärmeschutz und der baulichen Anlage beurteilen können.
  • Durch fachbezogene Tätigkeiten spezifische Kenntnisse für den Bereich des Schallschutzes und für den Bereich des Wärmeschutzes nachweisen können.
  • Teilnahme an zwei von der Kammer oder ihren Fortbildungseinrichtungen angebotenen fachbezogenen Seminaren im Zeitraum von 18 Monaten vor der Antragstellung (§ 20 Absatz 3 SV-VO)
  • Vorlage von rechnerischen Nachweisen in Form von je drei Schall- und drei Wärmeschutznachweisen


Zur Fachliste "staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz inklusiv vergleichbare Anerkennung gemäß § 4 Abs. 1 SV‑VO"



Arbeitshilfen

Bescheinigungen und Erklärung für die staatlich anerkannten Sachverständigen

Alle von den staatlich anerkannten Sachverständigen zu verwendenden Bescheinigungen und eine Erklärung sind auf dieser Seite als Word-Dokumente bereitgestellt. Die Bescheinigungen sind nach den Fachbereichen unterteilt und können durch einfaches Anklicken direkt heruntergeladen werden. Die Erklärung über die Beauftragung der stichprobenhaften Kontrolle gilt universell über alle Fachbereiche hinweg. In die Unterlagen kann unter anderem der digitale Rundstempel der saSV eingebunden werden.
Neben den Unterlagen für Vorhaben, die ab dem 02.07.2021 beantragt/angezeigt werden, sind für eine begrenzte Zeit auch noch die Bescheinigungen/Erklärung für Vorhaben abrufbar, die bis zum 01.07.2021 beantragt/angezeigt worden sind. Dies gilt ebenso für die Bescheinigungen für die zum 31.12.2018 außer Kraft getretenen BauO NRW (2000).

saSV-Bescheinigungen für Vorhaben, die ab dem 02.07.2021 beantragt/angezeigt werden:

Bescheinigungen für den saSV für Standsicherheit

Bescheinigungen für den saSV für Brandschutz

Bescheinigung für den saSV für Erd- und Grundbau

Bescheinigung für den saSV für Schall- und Wärmeschutz

Erklärung für alle SV über die Beauftragung stichprobenhafter Kontrollen


saSV-Bescheinigungen für Vorhaben, die bis zum 01.07.2021 beantragt/angezeigt wurden:

Bescheinigungen für den saSV für Standsicherheit

Bescheinigungen für den saSV für Brandschutz

Bescheinigung für den saSV für Erd- und Grundbau

Bescheinigungen für den saSV für Schall- und Wärmeschutz

Erklärung für alle SV über die Beauftragung stichprobenhafter Kontrollen


saSV-Bescheinigungen für Vorhaben, die bis zum 31.12.2018 beantragt/angezeigt wurden:


Verzeichnisse staatlich anerkannter Sachverständige

Als staatlich anerkannter Sachverständiger sind Sie verpflichtet, über alle nach der Landesbauordnung erteilten Bescheinigungen ein Verzeichnis zu führen. Auf dieser Seite finden Sie alle erforderlichen Verzeichnisse.

Die Dateien sind im Excel-Format bereitgestellt und können durch einfaches Anklicken heruntergeladen werden:


Übersicht Einschaltung saSV

Als Arbeitshilfe finden Sie hier eine Übersichtstabelle zur Einschaltung der staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) und Prüfingenieure für Brandschutz – gültig für beantragte/angezeigte Bauvorhaben ab 01.01.2024.

Als weitere Arbeitshilfe finden Sie hier „alte“ Übersichtstabellen:


Eintragung in die Liste der Energieeffizienz-Experten: Zugang für saSV Schall- und Wärmeschutz

Die Antragsberechtigungen der Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten für Förderprogramme des Bundes wurden mit einer Aktualisierung des Regelheftes zum 01.07.2021 angepasst. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, die sich erstmalig in die entsprechende Liste, die bei der dena geführt wird, eintragen lassen wollen. Für diese saSV gab es dazu in der Vergangenheit eine Vereinbarung mit der dena über eine erleichternde Eintragungsmöglichkeit, die nunmehr ebenfalls aktualisiert worden ist.

Unverändert ist, dass saSV für Schall- und Wärmeschutz zukünftig weiterhin das „Vertiefungsmodul“ inklusive einer Abschlussprüfung absolvieren müssen. Das „Basismodul“ ist jedoch durch die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz nahezu abgedeckt. Neu ist, dass man sich eine Erklärung von der Ingenieurkammer-Bau NRW ausstellen lassen kann, mit der bestätigt wird, dass die staatliche Anerkennung nach wie vor besteht und, sofern die Anerkennung länger als zwei Jahre zurückliegen sollte, Fortbildungen in den letzten zwei Jahren im Bereich des Wärmeschutzes und energieeffizienten Bauens besucht wurden und dies durch Teilnahmebescheinigungen gegenüber der Kammer nachgewiesen wird. Diese Erklärung ist den Antragsunterlagen für die Eintragung in die Liste der Energieeffizienz-Experten (EEE) bei der dena beizulegen. Natürlich stellt die Anforderung, Prüfung, Ausstellung und Zusendung der Erklärung einen neuen formalistischen Schritt dar. Es gab jedoch nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Vereinbarung wäre ohne zukünftige Berücksichtigung der staatlichen Anerkennung ausgelaufen oder aber, die IK-Bau NRW unterstützt ihre saSV, in dem sie nach Prüfung die Erklärung abgibt. Die IK-Bau NRW hat sich natürlich für die zweite Option entschieden.

Weitere Informationen zur Eintragung in die Liste der Energieeffizienz-Experten (EEE) finden Sie im Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) hier. Ab Seite 54 (Anlage 1) sind dort weitere Informationen zu finden.


Informationen für Ingenieurinnen und Ingenieure