SaSV sind Experten in den Fachbereichen Standsicherheit, baulicher Brandschutz, Erd- und Grundbau oder Schall- und Wärmeschutz. Sie haben durch eine umfangreiche Prüfung bei der Ingenieurkammer-Bau NRW nachgewiesen, dass sie neben langjähriger Berufserfahrung über eine besondere Sachkunde in ihren Fachbereichen verfügen. Sie sind berechtigt, je nach Fachbereich, gesetzlich vorgeschriebene bautechnische Nachweise aufzustellen, Prüfungen vorzunehmen und Bescheinigungen sowie Erklärungen auszustellen.
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Nutzen Sie dazu gerne unsere
Staatlich anerkannte Sachverständige
arbeiten im Auftrag der Bauherrschaft privatrechtlich und übernehmen Aufgaben,
die früher ausschließlich von Behörden abgedeckt wurden. Damit tragen sie zur
Entlastung der Behörden bei. Staatlich anerkannte Sachverständige müssen unabhängig sein. Darüber hinaus müssen sie in einigen Fachbereichen auch eigenverantwortlich sein; d.h. sie dürfen in keiner abhängigen Beschäftigung stehen.
Für den Bauherrn hat die Einschaltung des saSV entscheidende Vorteile. Er kann den saSV bereits in einem frühen Entwurfsstadium einschalten und muss nicht mehr, wie z.T. in der Vergangenheit erforderlich, die Beauftragung durch die Bauaufsichtsbehörde abwarten.
Die frühzeitige Einschaltung des saSV bewirkt nicht nur einen Beschleunigungseffekt, sondern führt auch zu einer gewünschten Abstimmung bzw. Optimierung der Planungen unter allen in Betracht kommenden technischen und finanziellen Aspekten.
Durch die Anerkennung als staatlich anerkannte(r) Sachverständige(r ) dokumentieren Sie Kompetenz und Verantwortung auf höchstem Niveau. Mit dem Erwerb dieser Qualifikation erreichen Sie eine deutlich verbesserte Positionierung am Markt und stärken Ihre Chancen, neue Kundenaufträge zu akquirieren.
Es werden Sachverständige in folgenden Bereichen anerkannt:
Die jeweiligen Anträge enthalten eine Checkliste, welche
Unterlagen Sie der Ingenieurkammer-Bau NRW für eine mögliche Anerkennung
vorlegen müssen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Ingenieurreferates gern zur Verfügung.
Prüfung und Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit
der Standsicherheitsnachweise einschließlich des statisch- konstruktiven
Brandschutzes (§ 12 Absatz 1 SV-VO).
Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit sind fachlich identisch mit den bundesweit bekannten Prüfingenieuren für Baustatik. Das fachliche Anerkennungsverfahren in Nordrhein-Westfalen wird durch die Ingenieurkammer-Bau NRW wahrgenommen. Anschließend kann auf Antrag und Vorlage weiterer Nachweise, aber ohne weiteres Prüfungsverfahren, eine zusätzliche Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik erfolgen.
Zur Fachliste "staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit"
Prüfung, ob das Bauvorhaben den Anforderungen an den baulich en Brandschutz entspricht und Bescheinigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der brandschutztechnischen Nachweise (§ 16 Absatz 1 SV-VO).
Bei dem zuvor genannten Beirat handelt es sich um das Gremium, das bislang beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) die Anerkennung der in das Verzeichnis einzutragenden Erd- und Grundbauinstitute vorgenommen hat.
Zur Fachliste "staatlich anerkannte Sachverständige für Erd- und Grundbau"
Bescheinigungen und Erklärung für die staatlich anerkannten Sachverständigen
Alle von den staatlich anerkannten Sachverständigen zu verwendenden Bescheinigungen und eine Erklärung sind auf dieser Seite als Word-Dokumente bereitgestellt. Die Bescheinigungen sind nach den Fachbereichen unterteilt und können durch einfaches Anklicken direkt heruntergeladen werden. Die Erklärung über die Beauftragung der stichprobenhaften Kontrolle gilt universell über alle Fachbereiche hinweg. In die Unterlagen kann unter anderem der digitale Rundstempel der saSV eingebunden werden.
Neben den Unterlagen für Vorhaben, die ab dem 02.07.2021 beantragt/angezeigt werden, sind für eine begrenzte Zeit auch noch die Bescheinigungen/Erklärung für Vorhaben abrufbar, die bis zum 01.07.2021 beantragt/angezeigt worden sind. Dies gilt ebenso für die Bescheinigungen für die zum 31.12.2018 außer Kraft getretenen BauO NRW (2000).
saSV-Bescheinigungen für Vorhaben, die ab dem 02.07.2021 beantragt/angezeigt werden:
saSV-Bescheinigungen für Vorhaben, die bis zum 01.07.2021 beantragt/angezeigt wurden:
saSV-Bescheinigungen für Vorhaben, die bis zum 31.12.2018 beantragt/angezeigt wurden:
Als staatlich anerkannter Sachverständiger sind Sie verpflichtet, über alle nach der Landesbauordnung erteilten Bescheinigungen ein Verzeichnis zu führen. Auf dieser Seite finden Sie alle erforderlichen Verzeichnisse.
Die Dateien sind im Excel-Format bereitgestellt und können durch einfaches Anklicken heruntergeladen werden:
Als Arbeitshilfe finden Sie hier eine Übersichtstabelle zur Einschaltung der staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) und Prüfingenieure für Brandschutz – gültig für beantragte/angezeigte Bauvorhaben ab 01.01.2024.
Als weitere Arbeitshilfe finden Sie hier „alte“ Übersichtstabellen:
Die Antragsberechtigungen der Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten für Förderprogramme des Bundes wurden mit einer Aktualisierung des Regelheftes zum 01.07.2021 angepasst. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, die sich erstmalig in die entsprechende Liste, die bei der dena geführt wird, eintragen lassen wollen. Für diese saSV gab es dazu in der Vergangenheit eine Vereinbarung mit der dena über eine erleichternde Eintragungsmöglichkeit, die nunmehr ebenfalls aktualisiert worden ist.
Unverändert ist, dass saSV für Schall- und Wärmeschutz zukünftig weiterhin das „Vertiefungsmodul“ inklusive einer Abschlussprüfung absolvieren müssen. Das „Basismodul“ ist jedoch durch die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz nahezu abgedeckt. Neu ist, dass man sich eine Erklärung von der Ingenieurkammer-Bau NRW ausstellen lassen kann, mit der bestätigt wird, dass die staatliche Anerkennung nach wie vor besteht und, sofern die Anerkennung länger als zwei Jahre zurückliegen sollte, Fortbildungen in den letzten zwei Jahren im Bereich des Wärmeschutzes und energieeffizienten Bauens besucht wurden und dies durch Teilnahmebescheinigungen gegenüber der Kammer nachgewiesen wird. Diese Erklärung ist den Antragsunterlagen für die Eintragung in die Liste der Energieeffizienz-Experten (EEE) bei der dena beizulegen. Natürlich stellt die Anforderung, Prüfung, Ausstellung und Zusendung der Erklärung einen neuen formalistischen Schritt dar. Es gab jedoch nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Vereinbarung wäre ohne zukünftige Berücksichtigung der staatlichen Anerkennung ausgelaufen oder aber, die IK-Bau NRW unterstützt ihre saSV, in dem sie nach Prüfung die Erklärung abgibt. Die IK-Bau NRW hat sich natürlich für die zweite Option entschieden.
Weitere Informationen zur Eintragung in die Liste der Energieeffizienz-Experten (EEE) finden Sie im Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) hier. Ab Seite 54 (Anlage 1) sind dort weitere Informationen zu finden.