Kammermitgliedschaft, Anerkennung als Sachverständige oder Sachverständiger, Eintragung in die Liste der qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner und mehr – hier finden Sie alle Anträge zum Download.
Nähere Informationen zur Mitgliedschaft
Nähere Informationen zur Mitgliedschaft
Bauvorlageberechtigt für die Gebäudeklassen 1 und 2 ist auch, wer als Meisterin oder Meister des Maurer-, Betonbauer- oder des Zimmererhandwerks, oder diesen nach § 7 Absatz 2, 3, 7 oder 9 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095) in der jeweils geltenden Fassung gleichgestellten Personen, in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten bei der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen eingetragen ist.
Antrag auf Eintragung in die Liste der eingeschränkte Bauvorlageberechtigten
FAQ zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerker in NRW
Zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie stellt die Ingenieurkammer-Bau NRW an dieser Stelle verschiedene Formulare für EU-Bürgerinnen und -Bürger bereit, die in Nordrhein-Westfalen Dienstleistungen in den Bereichen
1. Bauvorlageberechtigung,
2. Tragwerksplanung,
3. Schall- und Wärmeschutz (staatlich anerkannte Sachverständige)
sowie
4. eine eigenverantwortliche und unabhängige prüfende Tätigkeit als staatlich anerkannte Sachverständige im Sinne des 4-Augen-Prinzps in den Fachbereichen
a) Standsicherheit,
b) baulicher Brandschutz oder
c) Erd- und Grundbau
erbringen möchten.
Die hier bereitgestellten Anzeigeformulare gelten für EU-Bürgerinnen und -Bürger allein dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Im Falle von Ingenieurinnen oder Ingenieuren ist vor dem erstmaligen Tätigwerden eine Anzeige an die Ingenieurkammer-Bau NRW zu richten.
Nachfolgend werden die (Bauantrags-) Formulare gemäß VV BauPrüfVO als ausfüllbare PDF-Dateien zum Download zur Verfügung gestellt, die nach der zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenden Landesbauordnung zu verwenden sind:
Die individuell auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen zugeschnittene Software "PrintForm NRW" enthält alle für das Baugenehmigungsverfahren notwendigen Vorlagen und Formulare, ferner Arbeitshilfen, Baubeginn- und Fertigstellungsanzeigen, Bescheinigungen, Erklärungen und einiges mehr für bauvorlageberechtigte Ingenieure, staatlich anerkannte Sachverständige und qualifizierte Tragwerksplanende. Außerdem verfügt die Software über zahlreiche nützliche Funktionen, die Arbeitsabläufe vereinfachen und effizienter gestalten. Dazu gehören eine editierbare Adressdatenbank, ein automatisierter Formularversand, eine Bildverwaltung, eine interne Textverarbeitung inklusive Serienbrieffunktion, ein E-Mail-Verteiler und eine Nutzerverwaltung. Darüber hinaus bietet der Hersteller eine kostenfreie Softwarehotline mit erfahrenen Programmberatern.
Den rechtlichen Hintergrund zu „PrintForm NRW“ bildet die zu Jahresbeginn 2019 in Kraft getretene Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018), mit der das Bauordnungsrecht modernisiert wurde. Darüber hinaus berücksichtigt die Version 2022 auch die Rechtslage nach dem EuGH-Urteil vom 4.7.2019 zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI. Zudem sind die im Ministerialblatt (MBl. NRW.), Ausgabe 2022 Nr. 2 vom 20.1.2022 veröffentlichten Vorlagen für das Baugenehmigungsverfahren integriert.
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