Hier finden Sie eine Übersicht über Zusatzqualifikationen.
Mit der Veröffentlichung von Kammermitgliedern, die an einem der beiden Lehrgänge „Ingenieure der Bauwerksprüfung nach DIN 1076“ oder „Ingenieur der Bauwerksprüfung im Hochbau“ teilgenommen haben, hat die Ingenieurkammer-Bau NRW auf die wachsende Nachfrage nach Ingenieurinnen und Ingenieuren mit diesen Zusatzqualifikationen reagiert. Kammermitglieder, die ebenfalls auf diesen Listen erscheinen möchten, senden bitte das entsprechende Formular ausgefüllt zurück.
Die beiden Lehrgänge unterscheiden sich hinsichtlich der zu prüfenden Objekte. Diejenigen nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen“ sind für Brücken, Tunnel, Stützbauwerke etc. geeignet und diejenigen im Hochbau für z.B. Gebäude.
In den zugehörigen Fachlisten sind tagesaktuell die Namen der Ingenieurinnen und Ingenieure zu finden, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen und die einer Datenweitergabe zugestimmt haben.
Die Fachlisten können alternativ auch über die Ingenieursuche angezeigt werden.
Formular „Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (z.B. Brücken)“ zum Download
Die Richtlinie „Instandhaltung von Betonbauteilen“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) befindet sich in der Überarbeitung; u.a. werden die Anforderungen an „Sachkundige Planer“ konkretisiert. Entsprechende Personen müssen danach über besondere Kenntnisse hinsichtlich des Erkennens und Bewertens von Schäden und Mängeln und deren Ursachenfeststellung sowie des Aufstellens von Instandhaltungskonzepten zur Sicherstellung und zur Wiederherstellung der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit unter Berücksichtigung der in der Richtlinie genannten Instandsetzungsprinzipien und -verfahren verfügen.
Neben der erforderlichen Erfahrung werden die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse über entsprechende Lehrgänge vermittelt, deren Inhalte gemäß Richtlinie auf der Grundlage einheitlicher Regelungen für die Aus- und Weiterbildung von Sachkundigen Planern zu führen sind. Die Lehrgänge, die von verschiedenen Fortbildungsträgern angeboten werden (z.B. GUEP, BÜV/DPÜ, etc.), schließen mit einer Prüfung und der Aushändigung eines Zertifikats ab.
Als Serviceleistung veröffentlicht die IK-Bau NRW die „Lehrgangsteilnehmer Sachkundige Planer in der Betoninstandhaltung“ hier .
Kammermitglieder, die auf der Fachliste erscheinen möchten, füllen bitte das bereitgestellte Formblatt aus und senden es mit einer Kopie des Zertifikats per Post oder E-Mail an schielke@ikbaunrw.de , da eine Datenfreigabe erforderlich ist.
Die Fachliste kann alternativ auch über die Ingenieursuche angezeigt werden.
Der Vorteil für die Mitglieder liegt auf der Hand: Auftraggeber erhalten so eine schnelle und einfache Möglichkeit entsprechend qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure zu ermitteln
Mit der Einrichtung der Fachliste „Sachverständige für Geotechnik“ reagiert die Ingenieurkammer-Bau NRW auf die Forderung in der DIN 4020:2010-12, die Sachverständige für Geotechnik als Sonderfachleute oder Fachplaner mit Sachkunde und Erfahrung auf dem Gebiet der Geotechnik definiert.
Auch nach der übergeordneten Euronorm DIN EN 1997-2:2010-10 wird für diese Aufgabe angemessen qualifiziertes Personal vorausgesetzt.
In der Fachliste kann ein interessiertes Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW auf freiwilliger Basis geführt werden. Dazu schließt es mit der Kammer einen Vertrag und übergibt gleichzeitig fachliche Unterlagen, die einer formalen Prüfung - in Anlehnung an die vorgeschlagenen Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e.V. vom 20.06.2016 - unterzogen werden.
Als Serviceleistung veröffentlicht die Ingenieurkammer-Bau NRW die Fachliste „Sachverständige für Geotechnik“ hier.
Die Fachliste kann alternativ über die Ingenieursuche angezeigt werden.
Vertrag: "Fachliste Sachverständige für Geotechnik"
EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung
Diese Sachverständigen werden im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren tätig. Sie erstellen oder prüfen bautechnische Nachweise unter anderem nach der Energieeinsparverordnung und führen stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung durch.
Welchen Nutzen bringt die Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger?
Staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz übernehmen mit ihrer Anerkennung eine wichtige Aufgabe für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie arbeiten privatrechtlich im Namen der Bauherrin oder des Bauherren und übernehmen Aufgaben, die früher ausschließlich von Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen wurden. Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes, die ein saSV auf gestellt hat, müssen nicht mehr von einer anderen Person oder Stelle geprüft werden.
Der staatlich anerkannte Sachverständige, der die Bescheinigung über die Aufstellung oder Prüfung des Wärmeschutznachweises ausstellt, muss derselbe sein, der auch die stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung durchführt und hierüber die zweite Bescheinigung ausstellt (§ 2 Absatz 2 EnEV-UVO). Die Beauftragung muss durch den Bauherren erfolgen.
Welche wesentlichen Voraussetzungen müssen für eine Anerkennung als Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz nachgewiesen werden?
Den Antrag zum saSV Schall- und Wärmeschutz finden Sie unter Anträge. Die Verfahrensordnungen und weitere wichtige Informationen zu dem Anerkennungsverfahren sind unter Gesetze und Verordnungen zu finden.
Über die Ingenieursuche finden Sie die staatlich anerkannten Sachverständige (saSV).
Weitere Informationen sind hier zu finden:
staatlich anerkannte Sachverständige
Energieberatung durch Energieeffizienz-Planer: Mit diesem Anspruch ging die gemeinsame Internetseite der Architekten- und Ingenieurkammern Deutschlands online. Darauf sind neben umfangreichen Informationen diejenigen zu finden, die eine Antragsberechtigung beim Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Vor-Ort-Berater(in) aufweisen und eine entsprechende Beraternummer besitzen.
Zur Plattform www.energieeffizienz-planer.de
Der Hintergrund: Das BAFA hat zum 1. Juli 2012 die Veröffentlichung der sogenannten „BAFA-Beraterliste“ eingestellt und wird nur noch eine interne Registrierung derjenigen vornehmen, die erstmals als Berater einen Förderantrag stellen. Diese Registrierung wird nun auf einer gemeinsamen Internetplattform der Ingenieurkammern und der Architektenkammern Deutschlands veröffentlicht. Ziel ist, dass Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer auf diesem Weg bequem einen qualifizierten Vor-Ort-Berater in ihrer Nähe finden. Auf dieser Seite sind ebenfalls diejenigen auffindbar, die aufgrund anderer Qualifikationen durch die IK-Bau als Energieberater tätig sind.
Mitglieder der IK-Bau NRW, die Vor-Ort-Berater sind, sind zusätzlich auch über unsere Ingenieursuche zu finden.
Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Anwendung Erneuerbarer Energie werden vom Land Nordrhein-Westfalen oder dem Bund gefördert. Die Ingenieurkammer-Bau NRW stellt ihren Mitgliedern mit einem Link zur EnergieAgentur.NRW einen Überblick über das Angebot zur Verfügung.
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (Präsident IK-Bau NRW), RA'in Davina Übelacker (Geschäftsführerin Ingenieurkammer Baden-Württemberg) und RA Sebastian Stujke (Stellvertretender Geschäftsführer Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz) erläutern im Video das neue Gemeinschaftsprojekt.
Dem von den Ingenieurkammern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz initiierten Projekt schlossen sich weitere Ingenieurkammern der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt an, um die Fortbildung und Listenführung von qualifizierten Vergabeberatern und Vergabeberaterinnen für die Ausschreibung von Planungsleistungen unter Beteiligungen der jeweiligen Fortbildungseinrichtungen gemeinschaftlich anzubieten. Am 15.03.2022 wurde durch die beteiligten Präsidentinnen und Präsidenten ein Kooperationsvertrag unterzeichnet. In den Beratungsprozess eingebunden waren ebenso die Länderkammern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, die sich zurzeit für die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen engagieren, um der Kooperation ebenfalls beitreten zu können. Die in gleicherweise an der Kooperation beteiligte Bundesingenieurkammer hat sich zudem die einheitlichen Wortmarken Qualifizierte Vergabeberaterin (BIngK) und Qualifizierter Vergabeberater (BIngK) schützen lassen.
Erfahrungen zeigen, dass Vergabeverfahren häufig zu formalisiert ausgestaltet und unpassende Eignungs- oder Zuschlagskriterien gewählt werden. So berichten Kammermitglieder aus dem Bereich Tragwerksplanung regelmäßig von Referenzanforderungen, die dem Gegenstand des Vergabeverfahrens nicht gerecht werden. Als Beispiel zu nennen ist hier die Forderung nach Erfahrungen mit der Tragwerksplanung bei Schulgebäuden, obwohl die Tragwerksplanung hierfür keine Besonderheiten aufweist, die dies rechtfertigen würden.
Bei der Vergabe von Planungsleistungen handelt es sich um ein Marktsegment, welches auch für die Mitglieder von Ingenieurkammern von (wirtschaftlichem) Interesse ist. Indem sie über eine von den Kammern geführte Liste die Möglichkeit haben, eine besondere Qualifikation nachzuweisen, können sie sich am Markt besser positionieren. Zudem profitieren die an der Vergabe von Planungsleistungen teilnehmenden Mitglieder von praxisgerechten Vergabeverfahren. Schließlich erhalten auch die Auftraggeber und Auftraggeberinnen einen Mehrwert, indem sie durch die Kammern als Behörden bestätigte qualifiziert Vergabeberatende am Markt erkennen und deren Leistungen in Anspruch nehmen können.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung können sich die Teilnehmenden in die von den jeweiligen Länderkammern geführte Liste eintragen lassen. Zudem führt die Bundesingenieurkammer e.V. ein bundesweites Verzeichnis, in das ebenfalls eine Eintragung erfolgt.
Voraussetzung für die Eintragung ist neben dem erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs der Nachweis eines (abgeschlossenen) Referenzverfahrens für baubezogene Planungsleistung ab dem Zeitpunkt der Eintragung aus der Zeit der letzten 12 Monate vor oder der nächsten drei Jahre ab Eintragung, in dem Sie beratend tätig waren. Die Kosten für die Eintragung betragen einmalig 125,00 €, für die Listenführung wird eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Zudem erhalten Sie mit Eintragung in die Liste eine Bescheinigung der Kammer, welche sie bei Ausschreibungen oder auch darüber hinaus für die Auftragsakquise verwenden können.
Für die Eintragung übersenden Sie uns bitte den Vertrag unterschrieben zurück.
Weitere Informationen sowie den Antrag auf Eintragung in die Fachliste Qualifizierte Vergabeberaterin (BIngK) / Qualifizierter Vergabeberater (BIngK) finden Sie unter:
Sollten Sie Rückfragen zu den Voraussetzungen der Listeneintragung haben, wenden Sie sich gerne an: