Ingenieurinnen und Ingenieure gestalten wesentliche Bereiche des Lebens. Als berufsständische Selbstverwaltung und Interessenvertretung unterstützen wir sie dabei.
Zu unseren hoheitlichen Aufgaben zählt unter anderem, dass wir die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ respektive „Beratende Ingenieurin“ verleihen, Sachverständige staatlich anerkennen und qualifiziert Tragwerksplanende sowie Bauvorlageberechtigte in entsprechenden Listen führen und hierüber Bescheinigungen ausstellen.
Unseren Mitgliedern bieten wir eine kostenlose rechtliche Erstberatung in allen Fragen der Berufsausübung. Außerdem unterstützen wir sie zum Beispiel bei der Existenzgründung oder der Büronachfolge und beraten sie bei Honorar- und Vergabefragen. Darüber hinaus vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder gegenüber der Politik: Wir geben Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren ab und wirken daran mit, für unseren Berufsstand sinnvolle Gesetze wirksam werden zu lassen.
Zum Schutz und zur Unterstützung von Bauherren und Öffentlichkeit fördern wir das Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein unserer Mitglieder, indem wir die gesetzliche Fort- und Weiterbildungspflicht überwachen. Auf diese Weise sorgen wir dafür, dass Ingenieurinnen und Ingenieure einen Beitrag dazu leisten, gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern, indem sie Bauen nicht nur hochwertig gestalten, sondern auch sicher, nachhaltig und zukunftsorientiert.
Die gesetzlichen Aufgaben der IK-Bau NRW
Gesetzliche Aufgaben zur beruflichen Weiterqualifizierung
Sonstige Aufgaben