Die Leistungen von Ingenieuren und Ingenieurinnen werden üblicherweise als Werkvertrag beauftragt. Typische Fragen in diesem Zusammenhang sind, ob es denn zwingend ein Werkvertrag sein muss, welche Formvorschriften zu beachten sind, und welche Pflichten die Parteien haben. Auch ist für Ingenieure und Ingenieurinnen von zentraler Bedeutung, wie sie ihre Honoraransprüche bestmöglich absichern können wann die Möglichkeit besteht, Verträge zu kündigen.
Dieser Text steht nur Mitgliedern zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein.