Der Tod eines Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person stellt die Hinterbliebenen oftmals vor große Herausforderungen. War die verstobene Person als Ingenieur tätig, stellt sich dabei die Frage, welche Schritte im Hinblick auf das hinterlassene Büro zu ergreifen sind. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund der Komplexität im Einzelfall die Beratung durch einen Anwalt oder einen Steuerberater notwendig ist, um eine bedarfsgerechte Lösung im Hinblick auf das Unternehmen zu entwickeln.
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