Werbung spielt in der heutigen Zeit eine immer wichtigere Rolle. Nur wer sich selbst, seine Produkte und Dienstleistungen bekannt macht und dafür wirbt, kann Kunden und Aufträge gewinnen. Auch Ingenieure müssen für sich und ihre Leistungen werben, wenn sie sich auf Dauer erfolgreich behaupten wollen. Grundsätzlich gilt: Genau wie den meisten anderen Berufsgruppen ist es Ingenieuren selbstverständlich erlaubt, Werbung für ihr Unternehmen und ihre Dienstleistungen zu machen. Allerdings gibt es dabei ein paar Punkte, die beachtet werden müssen: So sind die Mitglieder der Kammer nach § 23 Abs. 2 Ziff. 6 BauKaG NRW 2021 dazu verpflichtet, „berufswidrige Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs, insbesondere anpreisende Werbung zu unterlassen“. Dabei beurteilt sich die Zulässigkeit nach den Werbeinhalten und Werbeaussagen.
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