Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) regelt die Durchführung von Bauleistungen. Es handelt sich bei den Regelungen der VOB/B nicht um gesetzliche Regelungen, sondern um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Um in einem Bauvertragsverhältnis Geltung zu entfalten, müssen die Regelungen der VOB/B daher wirksam in den Vertrag mit einbezogen werden. Die Regelungen der VOB/B weichen in einigen wesentlichen Punkten von den Regelungen des BGB ab. Im Artikel werden einige der entscheidendsten Abweichungen/Ergänzungen dargestellt.
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