08.02.2021
Im Rahmen der Digitalisierung von Auftragsvergabe und Abwicklung öffentlicher Auftraggeber hat der Bund eine zentrale Rechnungseingangsplattform errichtet.
Spätestens seit dem 01.01.2020 sind Angebote und Teilnahmeanträge nicht nur im Oberschwellenbereich, sondern nunmehr auch im Unterschwellenbereich zwingend mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Seit dem 27.11.2020 müssen nach der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) Auftragnehmer, die den Zuschlag für einen öffentlichen Antrag oder eine Konzession erhalten haben, Rechnungen zwingend elektronisch ausstellen und übermitteln. Dazu wurde das Datenaustauschformat XRechnung entwickelt und eingeführt.
Weitere Informationen zum Thema XRechnung und wie Sie diese nutzen können, finden Sie im zugehörigen Artikel des Kammerspiegels 08/2020 ab Seite 10.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesingenieurkammer HIER.
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