26.08.2020
Die Behörden des Landes widmen sich mit Hochdruck der Digitalisierung ihrer Arbeits- und Verwaltungsprozesse. Längst sind die Anforderungen des Gesetzesgebers an die digitale Verwaltung im E-Government-Gesetz von 2016 formuliert. Die Corona-Pandemie hat noch einmal verdeutlicht, dass eine einfache, ortsunabhängige und zeitlich flexible Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern alternativlos ist. Auch Ihre Kammer hat sich längst auf den Weg gemacht und stellt die Weichen für eine digitale Verwaltung.
Während sich manches noch im Hintergrund entwickelt, können wir bei anderen Anforderungen bereits Vollzug melden: So ist es ab sofort möglich, E-Rechnungen im Format XRechnung an die IK-Bau NRW zu senden. Die Rechnungstellung kann auf zwei Wegen erfolgen: über das zentrale Portal https://www.vergabe.nrw.de/ oder via E-Mail an eingang@erechnung.nrw. Unbedingt muss im Portal oder in der E-Mail die Leitweg-ID der IK-Bau NRW angegeben werden. Diese lautet: 05111-99003-55. Die Leitweg-ID dient der eindeutigen Identifizierung des Empfängers.
Noch ist die E-Rechnung in Nordrhein-Westfalen nicht allgemein verpflichtend, aber bereits heute spart der Rechnungssteller Porto- und Druckkosten und die Zustellungszeit einer Rechnung reduziert sich erheblich. Dabei gilt es zu beachten, dass bei mittelbaren Landesbehörden wie der Kammer die Abholung im Empfängerpostfach als Zugangsdatum gilt. Künftig soll auch eine Zustellung der E-Rechnungen per DE-Mail möglich sein. Selbstverständlich ist auch die IK-Bau via DE-Mail zu erreichen, die Adresse lautet: info@ikbaunrw.de-mail.