Mit dem Wachstumschancengesetz wurden auch die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst. Unternehmer - somit auch Ingenieurbüros - müssen demnach grundsätzlich bereits ab dem 01.01.2025 elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen sowie rechtssicher archivieren können.
Die Ingenieurakademie West bietet zu diesem Thema am 11.12.24 ein Seminar an:
Von PDF zu EN 16931: E-Rechnungspflicht für Ingenieure
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen Format (strukturierter XML-Datensatz) erstellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet wird. Dieses Format muss die automatische und elektronische Verarbeitung ermöglichen (nach EU-Richtlinie 2014/55). Wichtig: Eine reine PDF-Datei gilt somit nicht als E-Rechnung.
Die Offensive Mittelstand hat die wichtigsten Informationen in folgendem PDF zusammengefasst: