20.11.2023
Nachdem der Landtag die Änderung zum Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) am 25.10.2023 beschlossen hat, wurde das Gesetz am 17.11.2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Die Änderungen sind am 18.11.2023, dem Tag nach der Verkündung, in Kraft getreten.
ÖbVI sind als Beliehene „Behörde in Person“ und z.B. für die Gebäudeeinmessung, das Erstellen amtlicher Lagepläne sowie die Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung und Teilung von Grundstücken verantwortlich. Mit der Gesetzesänderung reagiert der Gesetzgeber auf die Auswirkungen des Personalmangels bei den ÖbVI und deren Fachkräften. So wird z.B. aufgegeben, dass die hoheitlichen Tätigkeiten überwiegen müssen und klargestellt, dass die privatrechtliche Tätigkeit hoheitliche Aufgaben nicht nachteilig beeinträchtigen darf. Auch wird die Eigenverantwortung der ÖbVI für die bei ihnen tätigen Fachkräfte gestärkt und Verfahrensvorschriften werden an digitale Kommunikation angepasst.
Im Bereich der bislang rechtlich nur begrenzt zulässigen Kooperationen schafft der Gesetzgeber die Möglichkeit, Gesellschaften zur gemeinsamen Beschäftigung von Personal und gemeinschaftlichen Verwendung technischer Ausrüstung zu gründen oder sich daran zu beteiligen. An dieser Gesellschaft können sich Berufseinsteiger beteiligen, ohne eigens Personal beschäftigen oder eigene Technik anschaffen zu müssen. Zum Ende der beruflichen Tätigkeit können ÖbVI die Gesellschaft verlassen, ohne dass diese deswegen aufgelöst werden müsste. Die beschäftigten Fachkräfte sind bei der Gesellschaft und nicht bei einem einzelnen ÖbVI angestellt, so dass ihr Arbeitsverhältnis unabhängig von der Tätigkeit einzelner Personen fortbesteht.
Während bislang nur die Aufforderung zu einer Unterschreitung der Vergütung bußgeldbewehrt war, stellt nunmehr jede Aufforderung gegenüber einem ÖbVI, seine Berufspflichten zu verletzen, eine Ordnungswidrigkeit dar. Hier finden Sie Informationen zum Gesetzgebungsverfahren.
Hier finden Sie die Änderungen im Detail aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt.
Die Ingenieurkammer-Bau NRW hat das Gesetzgebungsverfahren in enger Abstimmung mit dem Ministerium des Inneren begleitet und die geänderten Regelungen durch Vorschläge und Stellungnahmen mitgestaltet.
Die Ingenieurakademie-West bietet zu den Änderungen im Detail ein passendes Web-Seminar an.
Neben der Novellierung des
Berufsrechts hat die Bezirksregierung Münster eine Mitteilung zu Widersprüchen
zwischen dem Erhebungserlass und dem ALKIS-Objektartenkatalog NRW veröffentlicht. Die Mitteilung der Bezirksregierung finden Sie hier.