19.12.2016

Ingenieurkammer-Bau begrüßt neue Landesbauordnung

Der Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, hat die Verabschiedung der lang erwarteten neuen Landesbauordnung als gelungenen Kompromiss begrüßt.

Pressemitteilung von Donnerstag, 15. Dezember 2016


Düsseldorf, 15.12.2016. Der Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, hat die Verabschiedung der lang erwarteten neuen Landesbauordnung als gelungenen Kompromiss begrüßt. „Für die im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure ist die Landesbauordnung eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Mit der neuen Bauordnung wird die Anwendbarkeit des Gesetzeswerks für alle am Bau Beteiligten deutlich verbessert. Darauf haben wir lange gewartet“, beschreibt Bökamp den Mehrwert der Novelle insbesondere für die planenden und bauausführenden Berufe. Das ist wichtig, denn Planung und Bau werden immer komplexer und sind zunehmend auch unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen unterworfen.

Symptomatisch hierfür sind die neuen Regelungen zur Barrierefreiheit und zum Brandschutz. Erstmals legt die Landesbauordnung eine landesweite Quote für die Errichtung uneingeschränkt rollstuhltauglicher Wohnungen fest. Demnach muss in jedem Wohngebäude, das mit mehr als acht Wohnungen neu errichtet wird, eine Wohnung uneingeschränkt rollstuhltauglich sein. Ab der 16. Wohnung müssen es zwei sein. An den hierfür erforderlichen technischen Baubestimmungen arbeitet die Ingenieurkammer-Bau NRW in einem Fachgremium des Landesbauministeriums mit. Die neuen Brandschutzbestimmungen bringen manche Erleichterung und helfen dabei, den ökologisch nachhaltigen und energieeffizienten Holzbau in NRW zu stärken.
Besonders froh zeigt sich Bökamp darüber, dass eine Aufwertung der für die Standsicherheit verantwortlichen Tragwerksplanung im Gesetz verankert wurde. So müssen zukünftig über die für die Standsicherheit von Gebäuden unabdingbare Tragwerksplanung ( sog. „Statik“) auch im Ein- und Zweifamilienhausbau Prüfnachweise durch staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit erbracht werden. Diese müssen zudem stichprobenhaft die korrekte Bauausführung auf der Baustelle kontrollieren. „Das ist ein echter Zugewinn nicht nur für die Sicherheit, sondern auch für den Verbraucherschutz, da verbindliche Anforderungen an die Qualifizierung der Tragwerksplaner in NRW auch in die neue Landesbauordnung NRW nicht aufgenommen wurden“, so Bökamp.

Das Bauen wird aber gerade im Ein- und Zweifamilienhausbau immer anspruchsvoller, und die Fehleranfälligkeit steigt damit an. Umso wichtiger ist es, an dieser Stelle einen Beitrag zum Schutz des Bauherrn leisten zu können. „Im Regelfall kann sich der Familienvorstand nur einen Versuch leisten, ein Eigenheim zu schaffen - da muss der 'erste Schuss' sofort sitzen“, begründet Bökamp den Vorzug der neuen Regelung.