16.12.2024
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW informiert über einen DIN-Warnvermerk, der auch auf den Internetseiten des Deutschen Instituts für Bautechnik www.dibt.de zu finden ist.
Näheres ist folgendem PDF zu entnehmen:
DIN-Warnvermerk zu DIN EN 1993-4-1
Der Empfehlung des Ministeriums um Bekanntmachung im Kreise der Kammermitglieder, insbesondere der staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit sowie der qualifiziert Tragwerksplanenden, die bei aktuellen Projekten des Silobaus eingebunden sein können, kommt die Kammer gerne nach.
Das
Ministerium wird den Warnvermerk mit der MVV TB 2024/1 (Ausgabe 28. August
2024), die am 28. Februar 2025 in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten wird, in
die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für das Land NRW
integrieren.
Der Warnvermerk ist auch auf den Internetseiten des Deutschen Instituts für Bautechnik zu finden: www.dibt.de.