27.01.2023
Das Bundesbauministerium startet zum 1. März dieses Jahres ein Förderprogramm für den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden.
Erstmals werde dabei der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes, so das Ministerium, in den Blick genommen – vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau in ferner Zukunft. Die geförderten Gebäude zeichneten sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus.
Gefördert werde der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Eine größere Unterstützung gebe es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen. Die Förderung erfolge über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen. Darüber hinaus erhielten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z. B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" sei Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert werde. Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.
Mit der Durchführung des Förderprogramms habe das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort könnten künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm "Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse" der BEG des BMWK weiterläuft.
Aus dem Klima- und Transformationsfonds ständen im Jahr 2023 Programmmittel von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sollen 750 Millionen Euro auf das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau und 350 Millionen Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien entfallen.
Die Richtlinie zum Programm "Klimafreundlicher Neubau als PDF
Eine Zusammenfassung der Neuregelungen finden Sie auf den Seiten des BMWSB und im QNG-Handbuch Anlage 1.