11.12.2024
Gemäß Tarifstellen 3.1.1.2 und 3.1.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 8. August 2023 (GV. NRW. S. 490) gelten ab dem 01. Januar 2025 eine aktualisierte Rohbaurichtwerte-Tabelle (Anlage) sowie ein neuer Stundensatz, der dann auf 98,00 Euro (zzgl. Ust.) angehoben wird.
Im Schnitt wurden die Werte um circa 1,5 % angehoben. Diese Werte gelten gemäß § 24 SV-VO gerade auch für die Tätigkeit der staatlich anerkannten Sachverständigen in den Fachbereichen:
· Standsicherheit
· baulicher Brandschutz
· Erd- und Grundbau sowie
· Schall- und Wärmeschutz.
Dies gilt
insbesondere auch für die stichprobenhaften Kontrollen während der
Bauausführung, die von allen Sachverständigen durchzuführen sind. In § 24
Absatz 9 SV-VO heißt es dazu: „Leistungen nach dem Zeitaufwand werden mit dem
jeweils bekannt gemachten Stundensatz gemäß Tarifstelle 2.1.4 des Allgemeinen
Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vergütet. In dem
Stundensatz ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.“ Sie finden die Tabelle hier.