Beim Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN) wird
der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 Prozent
liegen und damit unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen. Das
Programm für Genossenschaftliches Wohnen ist im Jahr 2022 mit 6 Millionen Euro
gestartet, so das BMWSB, lag im Jahr 2023 bei neun Millionen Euro und wird
jetzt mit 15 Millionen Euro für das Jahr 2024 ausgestattet.
Mit diesem Programm
unterstützt die Bundesregierung Menschen, die eine eigene Genossenschaft
gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben
möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss. Zum Start liegt
der Zinssatz bei 2 - 2,5 Prozent, je nach Laufzeit. Es können Kredite bis
zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5
Prozent.
Für das Programm
Altersgerecht Umbauen stehen in diesem Jahr 150 Millionen Euro bereit. Damit
verdoppelt sich die Summe aus dem letzten Jahr. Einzelne Maßnahmen werden mit
bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes
Haus" umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet.
Zu den Förderprogrammen:
Klimafreundlicher Neubau (KFN)
- Für KFN stehen in 2024
insgesamt 762 Millionen Euro in 2024 in Form von zinsverbilligten Krediten
zur Verfügung. Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches
Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches
Wohngebäude mit QNG) möglich.
- Gefördert wird der Neubau
sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und
energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte
für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den
energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für
Neubauten vorweisen.
- Eine größere Unterstützung
gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude (QNG) erreichen.
- Die Förderung erfolgt über
zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und
Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und
Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
- Darüber hinaus erhalten
Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau
von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
- Anträge können bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Weitere Informationen – auch
die Konditionen für Nicht-Wohngebäude – finden Sie hier:
Genossenschaftliches Wohnen
- Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt
15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) zur Verfügung, die mittels
zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein großer
Teil der Darlehensschuld erlassen (7,5 Prozent Tilgungszuschuss).
Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.
- Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der
Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
- Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen
Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung
verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.
Weitere Informationen finden
Sie hier:
Altersgerecht Umbauen (AU)
- Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in 2024 insgesamt 150
Millionen Euro zur Verfügung (2023: 75 Millionen Euro).
- Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden,
mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert.
- Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer
bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von
Aufzügen.
- Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von
10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein
Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt
12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von
der KfW erstattet.
- Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können
ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben
im KfW-Zuschussportal online stellen.
Weitere Informationen finden
Sie hier: