Die Ingenieurkammer-Bau NRW vertritt die berufspolitischen Interessen der Ingenieurinnen und Ingenieure im Bauwesen. Wer bei uns Mitglied wird, dem eröffnen sich viele neue Möglichkeiten. Fragen Sie bei uns an, wir sagen Ihnen, wie das funktioniert. Durch Ihre Mitgliedschaft bereichern Sie die Kammer, Sie selbst genießen viele Vorteile und sind Teil einer starken Lobby des Bauwesens in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus. Falls Sie als Ingenieurin oder Ingenieur im Bauwesen tätig sind, egal ob angestellt, beamtet oder selbständig, sind Sie bei uns herzlich willkommen. Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in und dass die Hauptwohnung, die Niederlassung oder der Beschäftigungsort in NRW liegen.
Durch Ihre Mitgliedschaft bereichern Sie die Kammer, Sie selbst genießen viele Vorteile und sind Teil einer starken Lobby des Bauwesens in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus.
Falls Sie als Ingenieurin oder Ingenieur im Bauwesen tätig sind, egal ob angestellt, beamtet oder selbständig, sind Sie bei uns herzlich willkommen. Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin" und dass die Hauptwohnung, die Niederlassung oder der Beschäftigungsort in NRW liegen.
Die Ingenieurkammer-Bau NRW bietet ihren Mitgliedern neben dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen eine Reihe von Vorteilen und Sonderleistungen.
Mitglieder erhalten bei Eintritt in die Kammer eine Mitgliedsurkunde, einen Mitgliedsausweis sowie einen Mitgliedsstempel. Zur Gestaltung von Briefbögen und Visitenkarten steht das Logo der Kammer zur Verfügung.
Der Nutzen für Kammermitglieder besteht in kostenlosen Beratungs- und Informationsdienstleistungen. In der Regel umfasst dies auch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Architektenkammer NW, ermäßigte Teilnahmegebühren für die Fort- und Weiterbildungsseminare der Ingenieurakademie West gGmbH, sowie günstige Rahmenverträge (z.B. Messerabatte).
Die Leistungen für Kammermitglieder sind dabei in acht Kategorien unterteilt:
Qualifikationserwerb
Einflussnahme auf Berufspolitik
Fort- und Weiterbildung
Rechtliche Erstberatung
Weitere Beratungsdienstleistungen
Versorgungswerk
Als Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW sind Sie automatisch Mitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer NW, einem von 70 öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versorgungswerken.
Das Versorgungswerk wurde vom Gesetzgeber als Pflichtversorgungseinrichtung zur Absicherung gegen Risiken bei Berufsunfähigkeit und Tod sowie für die Altersversorgung für den gesamten Berufsstand der Architekten in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, Saarland sowie der Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW eingerichtet.
Informationsdienstleistungen