19.04.2022
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat per Erlass vom 14.04.2022 verschärfte Sanktionen aufgrund des Konflikts in der Ukraine im Bereich des Vergaberechts bestimmt.
Danach gilt bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge ein Verbot, diese an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Ein solcher Bezug zu Russland besteht, wenn der Bieter die russische Staatsangehörigkeit oder die Niederlassung in Russland hat. Im Fall von Unternehmen ist maßgeblich, ob Personen, die diese Kriterien erfüllen, mehr als 50% der Anteile halten. Für bereits bestehende Verträge gilt der Erlass mit der Maßgabe, dass diese mit den genannten Personen bzw. Unternehmen nur bis zum 10.10.2022 fortgeführt werden dürfen.
Zusätzlich zu dem Erlass stellt das BMWSB eine Eigenerklärung bereit, mit der Bieter Auskunft darüber geben, dass sie nicht die Voraussetzungen der Sanktionen erfüllen.
Die Ausweitung der Regelung auch auf die Vergabe im Unterschwellenbereich wird derzeit geprüft.