26.11.2024
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) hat die Altersgrenze für staatlich anerkannte Sachverständige angehoben. Die bisherige Altersgrenze wird von derzeit 70 Jahren auf 77 Jahre angehoben. Die Anpassung betrifft insbesondere Sachverständige für Standsicherheit, Brandschutz sowie Erd- und Grundbau und wurde kurzfristig durch das MHKBD umgesetzt. Die Verordnung tritt am 26. November 2024 in Kraft.
Übergangsregelung für 2024 eingeführt
Sachverständige, deren Anerkennung im Jahr 2024 aufgrund der Vollendung des 70. Lebensjahres erloschen ist und die noch Mitglied der Kammer sind, profitieren von einer Übergangsregelung. Sie können ihre Anerkennung auf Antrag ohne erneute Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen wiedererlangen. Dazu sind die Antragsformulare zu verwenden, die Sie auf der Website der IK-Bau NRW unter dem Link https://ikbaunrw.de/kammer/ingenieur-info/meldungen/Antraege-Anzeigen-Formulare.php und der Überschrift "Anträge auf Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige" finden. Zusätzlich ist der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, mit der diese Sachverständigentätigkeit versichert wird, beizufügen.
Umsetzung durch IK-Bau NRW
Die Kammer nimmt diese Änderung zum Anlass und wird den Sachverständigen, die über eine Anerkennung in den vorbenannten Fachbereichen verfügen, unaufgefordert eine neue Urkunde mit geändertem Erlöschensdatum übersenden.
Erweiterungen für Prüfingenieure und bautechnische Sachverständige
Auch Prüfingenieure für Baustatik (BauPrüfVO) und bautechnische Sachverständige (PrüfVO NRW) profitieren von der neuen Regelung. Ihre Anerkennung kann künftig bis zur Vollendung des 77. Lebensjahres verlängert werden. Auch hier gilt, dass die Sachverständigen, deren Anerkennung innerhalb des Jahres 2024 durch Erreichen der bisherigen Altersgrenze von 70 Jahren erloschen ist, die Möglichkeit einer Anerkennung auf Antrag ohne erneute Prüfung haben.
Mit diesen Änderungen reagiert das Land Nordrhein-Westfalen auf den wachsenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Bauwesen und ermöglicht erfahrenen Experten, ihre Tätigkeit länger auszuüben.