20.03.2024
Die Berufspraxis von Ingenieuren umfasst neben den Strukturen der Baukammern insbesondere die für sie geltenden Berufspflichten, den Umgang mit geschützten Berufsbezeichnungen sowie Vorbehaltsaufgaben wie die Bauvorlageberechtigung und die Eintragung als qualifizierter Tragwerksplaner.
Für die Ausschreibung von Planungsleistungen ergeben sich eine Reihe von Fragen und Besonderheiten wie z.B. die Auswahl von Eignungskriterien und sinnvolle Referenzen. Auch Fragen nach rechtmäßigen Zuschlagskriterien und dem Recht, in Vergabeverfahren Auskünfte zu verlangen, haben in der täglichen Arbeit für Ingenieure eine große Bedeutung. Mit den Themen Berufspraxis und Vergabefragen hat sich der Justiziar der Ingenieurkammer-Bau NRW, Dr. Alexander Petschulat, in der jetzt erschienenen 10. Auflage des HOAI-Kommentars von Korbion/Mantscheff/Vygen beschäftigt und diese praxisnah aufbereitet. Aus dem Bereich der Berufspraxis beschäftigt sich die Kommentierung unter anderem mit der Zuverlässigkeit als Grundlage der Kammermitgliedschaft, den geschützten Bezeichnungen Architekt, Ingenieur, Beratender Ingenieur, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Zu Referenzen in Vergabeverfahren werden Empfehlungen zu den Bereichen Tragwerksplanung, Verkehrsanlagen, Infrastrukturmaßnahmen und Brandschutz gegeben. Auch die Frage, wie das Thema Nachhaltigkeit sinnvoll bei der Vergabe von Planungsleistungen berücksichtigt werden kann, wird behandelt.