06.02.2024

Hinweisgeberschutzgesetz: Angebot der IK Rheinland-Pfalz in Kooperation auch für Mitglieder der IK-BAU NRW

Hinweisgeberschutzgesetz: Angebot der IK Rheinland-Pfalz in Kooperation auch für Mitglieder der IK-BAU NRW

Um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie erlassen. Die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie erfolgt durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es dient dem Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen, den Whistleblowern und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern

Das HinSchG greift seit dem 17. Dezember 2023 und betrifft alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, öffentlichen Einrichtungen, Behörden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern. Unter 50 Mitarbeitern würde die Vorhaltung eines solchen Systems mit Kenntlichmachung auf der eigenen Homepage ein zusätzliches Qualitätsmerkmal darstellen.

Die betroffenen Unternehmen müssen Meldekanäle zur Mitteilung von Rechtsverstößen einrichten und ihre Mitarbeiter darüber informieren. Meldungen müssen sowohl schriftlich, telefonisch als auch persönlich abgegeben werden können. Ein Online-Portal allein reicht nicht aus. Vertraulichkeit und Anonymität müssen gewährleistet sein.

Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz bietet ihren und in Kooperation auch den Mitgliedern der Ingenieurkammer-Bau NRW eine entsprechende Meldestelle an, die allen rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht.

Weitere Informationen zum Angebot der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz finden Sie im geschützten Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt "Recht".