27.07.2022
!Bitte beachten -> Frist alte Förderkonditionen endet 27.07.2022, 24 Uhr!
Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Die entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestern nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung vorgelegt. Die Änderungen werden heute (27. Juli 2022) per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft. Hintergrund der bereits jetzt vorgenommenen ersten Reform der Gebäudeförderung sind die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise.
Der Schwerpunkt der Förderung wird die energetische Sanierung des Gebäudebestands sein. Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 NH bis Jahresende weiter.
Um mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu bewältigen wurden u.a. die Fördersätze um 5-10 %-Punkte abgesenkt, da aufgrund der steigenden Energiepreise die Investitionen ohnehin schneller rentabel seien.
Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24:00) bei KfW eingegangen sind, gilt Vertrauensschutz, d.h. es gelten weiter die alten Förderkonditionen!
Änderungen betreffend die Einzelmaßnahmen bei der Sanierung beim BAFA (u.a. Heizungen, Gebäudehülle) erfolgen mit einer Übergangsfrist zum 15. August 2022.
Weitere Details sind auf der Internetseite desBMWK zusammengefasst:
Übersicht der Maßnahmen zur BEG-Reform 2022
Siehe auch kritische Stellungnahme der Bundesingenieurkammer.