27.01.2025
Als zwölfte Länderingenieurkammer ist die Hamburgische Ingenieurkammer-Bau jetzt der Kooperationsvereinbarung zum „Qualifizierten Vergabeberater“ beigetreten. Seit Anfang 2022 bieten die Länderingenieurkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt eine Fortbildung und Qualifikation zur „Qualifizierten Vergabeberaterin (BIngK)“ bzw. zum „Qualifizierten Vergabeberater (BIngK)“ an. Alle Träger dieser geschützten Marken werden von der Bundesingenieurkammer (BIngK) in einer gemeinsamen Liste geführt.
Praxisgerechte Ausschreibung
Die Liste der qualifizierten Vergabeberatenden ermöglicht es Auftraggebern, geeignete Beraterinnen und Berater für die Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Planungsleistungen zu finden. Durch die dann praxisgerechte Ausschreibung wird ein größerer Kreis qualifizierter Personen angesprochen, was dem Auftraggeber zugutekommt. Aktuelle Rückmeldungen aus der Praxis belegen, dass sich bei Projekten nur noch wenige geeignete Ingenieurinnen, Ingenieure und deren Büros überhaupt bewerben. Grund hierfür sind aus Sicht der Planenden häufig kaum erfüllbare und nicht sinnvolle Anforderungen in Vergabeverfahren.
Mehr europaweite Ausschreibungen
Verschärft hat sich diese Situation seit Sommer 2023 durch Streichung des zweiten Satzes von § 3 Absatz 7 der Vergabeverordnung (VgV). Seit diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle auszuschreibenden Planungsleistungen bei öffentlichen Vergabeverfahren addiert werden. Dies hat zur Folge, dass der Schwellenwert für die europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen (seit 01.01.2024: 221.000) früher als bisher überschritten wird. So werden jetzt auch bei kleinen Bauvorhaben europaweite Ausschreibungen notwendig. Dies bedeutet einen zeit- und kostenintensiven Mehraufwand nicht nur für die sich an einer Ausschreibung beteiligenden Planerinnen und Planer, sondern auch für die öffentlichen Auftraggeber.
Um öffentliche Auftraggeber bei der Ausschreibung von Planungsleistungen – zum Beispiel hinsichtlich der Auswahl sinnvoller Eignungs- und Zuschlagskriterien – zu unterstützen, haben Länderingenieurkammern unter Federführung der Bundesingenieurkammer gemeinsam die Fachliste Qualifizierte Vergabeberaterin (BIngK) / Qualifizierter Vergabeberater (BIngK) eingerichtet.
Fortlaufenden Weiterbildungspflicht
Die Qualifikation und das Recht zur Eintragung in die entsprechende Liste erwirbt, wer als Mitglied einer Ingenieurkammer Praxiserfahrung in Vergabeverfahren nachweist und erfolgreich an einem Lehrgang teilnimmt. Der Lehrgang vermittelt Fachkenntnisse für praxisgerechte Vergabeverfahren von Planungsleistungen. Die Absolventen unterliegen als Kammermitglieder einer fortlaufenden Weiterbildungspflicht. Kosten und Inhalte des Lehrgangs sind in allen beteiligten Bundesländern gleich. Der Lehrgang umfasst 18 Zeitstunden und schließt mit einer Prüfung ab. Bei nicht bestandener Prüfung kann diese auch ohne erneuten Besuch des Lehrgangs auf Antrag wiederholt werden.
Listeneintragung für Mitglieder von Ingenieurkammern
Während an dem Lehrgang auch Nicht-Mitglieder von Baukammern teilnehmen können, ist die Eintragung in die Liste Qualifizierter Vergabeberatender (BIngK) allein Mitgliedern einer Ingenieurkammer vorbehalten. Architektinnen und Architekten, die an dem Lehrgang erfolgreich teilgenommen haben, können sich über eine zusätzliche Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer ebenfalls in die Liste eintragen lassen.
Initiative aus drei Länderkammern
Im Frühjahr 2021 haben sich die drei Länderingenieurkammern aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz initiativ zusammengefunden und die gemeinsame Ausbildung sowie Listenführung für qualifizierte Vergabeberatende ins Leben gerufen.