11.10.2022
In Reaktion auf die russische Annexionserklärung bezüglich ostukrainischer Gebiete hat die Europäische Union ein weiteres Sanktionspaket mit Wirkung zum 7. Oktober erlassen.
Bereits im April wurde als Reaktionen auf den Krieg in der Ukraine ein Verbot der öffentlichen Vergabe an Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland aufweisen, erlassen. In Reaktion auf die russische Annexionserklärung bezüglich ostukrainischer Gebiete hat die Europäische Union ein weiteres Sanktionspaket mit Wirkung zum 7. Oktober erlassen: Danach ist es verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen. Während das Erbringen der Leistungen zugunsten von Privatpersonen weiter zulässig ist, ist die Tätigkeit für andere Architekten oder Ingenieure, die ihrerseits für russische Unternehmen tätig sind, als mittelbare Leistung verboten. Das Verbot umfasst neben den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen auch IT- und Rechtsberatung. Für bereits geschlossene Verträge und besonders gelagerte Sachverhalte gelten teilweise zeitlich befristete Ausnahmeregelungen. Unter Verstoß gegen die Sanktionen vereinbarte Verträge sind nichtig; zudem können Verstöße nach § 18 Absatz 1 Außenwirtschaftsgesetz mit einer Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden.
Für Rückfragen können Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW die kostenfreie rechtliche Erstberatung in Anspruch nehmen.