01.12.2023
Ab dem 01. Januar 2024 gilt eine aktualisierte Rohbaurichtwerte-Tabelle.
Der Stundensatz beträgt unverändert 95,00 Euro (zzgl. Ust.). Sie finden die Festlegung der leicht angehobenen Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 3.1.1.2 und 3.1.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung unter diesem Link.